Das Landgericht Konstanz hat die milde Strafe gegen einen 36-jährigen aufgehoben und Haft angeordnet. Foto: Seeger

Landgericht hebt erste Verurteilung auf und verhängt Haftstrafe auf Bewährung.

Donaueschingen/Konstanz - Brachial ging ein 36-jähriger Familienvater aus Donaueschingen vor, als er von einem 30-jährigen säumigen Schuldner 900 Euro eintreiben wollte. Ende 2015 passte er seinen Bekannten vor dessen Wohnung ab, sperrte ihn auf der Ladefläche seines Sprinters ein und begab sich mit ihm auf eine kurze, rasante Fahrt mit mehreren starken Bremsmanövern.

Danach riss er die hintere Türe des Transporters auf und stürzte sich auf sein durchgeschütteltes Opfer. Er zog den Mann von der Ladefläche ins Freie, riss ihm das Handy aus der Hand und schlug mehrmals kräftig zu.

Bei der Verurteilung durch das Amtsgericht Donaueschingen zu 4600 Euro Geldstrafe blieb es nicht. Nach einer Berufung der Staatsanwaltschaft verhängte das Landgericht Konstanz jetzt wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung. Im zweiten Prozess war jetzt auch das Tatopfer erschienen, das den Angeklagten schwer belastete.

Der Angeklagte räumte seine Taten ein und rechtfertigte sie mit der Behauptung, der 30-Jährige, dem er das Geld geliehen hatte, habe ihn wochenlang vertröstet. Er sei aber damals selbst hoch verschuldet gewesen und habe die Miete nicht mehr bezahlen können: "Wir lebten ohne Strom und Gas", meinte er. Da sei er ausgerastet, als er ihn wieder einmal zufällig auf der Straße gesehen hatte: "Ich habe ihn in den Bus geschmissen und verprügelt", schilderte er emotionslos sein Vorgehen. Das Gericht ging aber davon aus, dass er den 30-Jährigen damals zusammen mit zwei Kollegen gezielt vor dessen Wohnung abgepasst hatte.

"Für Drogen habe ich gar keine Zeit"

Die Frage, wie er dem 30-Jährigen angesichts seiner eigenen prekären Situation damals 900 Euro habe leihen können, beantwortete schließlich der Hauptbelastungszeuge selbst. Er habe kein Geld von dem Mann geliehen, sondern mehrmals kleinere Mengen Marihuana von ihm bezogen, erklärte der 30-Jährige. Dafür verurteilte ihn laut Gericht das Amtsgericht Donaueschingen vor einem Jahr zu einer mehrmonatigen Bewährungsstrafe. Beim vierten und letzten Einkauf, so der 30-Jährige, habe der Angeklagte ihm 100 Gramm für 900 Euro angeboten. Dieses Material sei aber von so schlechter Qualität gewesen, dass er sich geweigert habe, dafür zu bezahlen.

Dem 36-Jährigen stockte angesichts dieser Aussage der Atem. Kurz zuvor hatte er nämlich behauptet, nie etwas mit Drogen zu tun gehabt zu haben: "Für Drogen habe ich gar keine Zeit." Den Zeugen stellte er indirekt als Lügner hin. Der wiederum beteuerte, die Wahrheit zu sagen. Den brutalen Übergriff des Angeklagten bezeichnete er als "hammerhart". Der habe ihm damals auf offener Straße plötzlich die Hundeleine aus der Hand gerissen, an welcher der noch an einer Operationswunde leidende Hund mit Halskrause hing.

Dann sei er in den Transporter gezerrt worden. Den Hund habe er zurücklassen müssen. Von den Misshandlungen habe er zwei Wochen lang Schmerzen gehabt. Die Entschuldigung des 36-Jährigen nahm er nicht an: "Ich will dich nie mehr sehen!", rief er. Mit der Verurteilung zu sieben Monaten auf Bewährung wegen Freiheitsberaubung und gefährlicher Körperverletzung folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.