Ein Hund gehört an die Leine, wenn er draußen unterwegs ist. Foto: Fotolia/© javier brosch

Dog-Sharing erfordert klare Regeln, sonst kommt es leicht zu Konflikten – Was Tierhalter beachten müssen.

Würzburg - Stefanie hatte sich immer einen Hund gewünscht, schon als Kind. Doch in der Mietwohnung ihrer Eltern waren Haustiere nicht erlaubt. Als sie auf eigenen Beinen stand, machte die 24-jährige Würzburgerin ihren Wunsch wahr: Über eine Tierschutzorganisation ließ sie sich einen Straßenhund aus Rumänien vermitteln. Allerdings merkte sie bald, dass die Hundehaltung auch viel Zeit kostet. Die Ansprüche des Tiers ließen sich nicht immer mit ihrem Zahnmedizin-Studium verbinden.

Im Internet suchte sie nach jemandem, der einige Stunden am Tag die Betreuung ihrer Hündin Wanda übernehmen würde. „Ich habe über die große Resonanz gestaunt“, sagt die Hundebesitzerin. Schnell fand sie eine ältere Dame als Dog-Sharing-Partnerin. Ausschlaggebend war, dass sie in der Nähe wohnt. „Es ist weiterhin mein Hund, aber sie wird ihn ein paar Stunden am Tag haben“, fasst sie die Abmachung zusammen.

Viele Besitzer können den Hund nicht mehr den ganzen Tag bei sich lassen

Hunde zählen zu den beliebtesten Haustieren. Nach Angaben des Zentralverbands Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands lebt in 16 Prozent aller deutschen Haushalte ein Hund – insgesamt sind es 7,9 Millionen Vierbeiner. Doch nicht jeder Tierhalter hat die Zeit für sein Tier, weshalb Dog-Sharing die Lösung sein kann, sagt Rolf Mertens, Experte für Hundehalter-Haftpflichtversicherungen bei der Ergo Versicherungsgruppe. Dabei spielt es keine Rolle, ob es um den täglichen Spaziergang, eine Tagesbetreuung oder die Verpflegung bei längerer Abwesenheit geht. Das kann zum Beispiel für Hundehalter gelten, die plötzlich neue Arbeitszeiten haben oder nach einem Arbeitsplatzwechsel den Vierbeiner nicht mehr mit ins Büro nehmen dürfen. Denn einen Hund tagsüber für längere Zeit alleine zu lassen, ist nicht artgerecht.

Beim Dog-Sharing bekommt der Hund zwei Herrchen oder Frauchen, die sich die Versorgung teilen. Wer sich dafür interessiert, für den ist der Familien- und Freundeskreis meist die erste Anlaufstelle. Hilfreich sind auch Webseiten wie stadthunde.de oder dogsharing-deutschland.de. „Manche Tierarztpraxen und Hundeschulen vermitteln ebenfalls Dog-Sharing-Partner“, weiß Ergo-Experte Mertens. Daneben gibt es auch kommerzielle Angebote, die über Vermittlungsplattformen Hundebesitzer, die Unterstützung suchen, mit Leuten zusammenbringen, die sich zeitweise um einen Hund kümmern möchten.

Die Teilzeit-Herrchen müssen sich gut verstehen

Die Wahl des Zweitherrchens sollte aber gut überlegt sein. „Eine wichtige Bedingung ist, dass sich die beiden Hundefreunde gut verstehen. Schließlich kümmern sie sich bis zu 15 Jahre um den Vierbeiner – das muss ihnen klar sein“, so Mertens. Die gemeinsamen Hundeherrchen sollten vorab einige Dinge klären: Wo verbringt der Hund wann wie viel Zeit? Wie sind die Regelungen in den Ferien? Was passiert, wenn einem der Dog-Sharing-Partner etwas zustößt? Aber auch: In welcher neuen Umgebung wird sich der Hund aufhalten? Und wie sind Gesundheitszustand und Impfstatus? Werden diese Fragen nicht im Vorfeld geklärt, gibt es schnell Streit zwischen den Teilzeit-Herrchen.

Heidi Bernauer-Münz von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz geht ohnehin davon aus, dass es beim Dog-Sharing früher oder später zu Konflikten kommt: „Man baut eine emotionale Bindung zu dem Hund auf, da sind Konflikte programmiert“, sagt die Expertin. Ein wichtiger Faktor sei aber auch das Wesen des Hundes: „Es gibt Hunde, die sich mehreren Menschen problemlos anschließen und Hunde, die alle Menschen gut finden.“

Wichtig sind einheitliche Regeln für den Umgang mit dem Hund

Grundsätzlich sollte der Tagesablauf des Hundes trotz des Wechsels Struktur haben, sonst kommt der Vierbeiner nur schwer zur Ruhe. Bevor es losgehen kann, ist eine Eingewöhnungszeit sinnvoll. Es empfiehlt sich, öfter gemeinsam mit dem Hund spazieren zu gehen und ihn in der häuslichen Umgebung kennen zu lernen. So sieht der neue Mitbetreuer, wie der Besitzer mit dem Hund umgeht und kann sich entsprechend anpassen. „Wichtig sind einheitliche Regeln für den Umgang mit dem Hund“, sagt Mertens. Verhaltensregeln, Körpersprache und Kommandos sollten abgestimmt sein. Darf der Hund im Haushalt seines Besitzers nicht am Tisch betteln, sollte dies das Ersatz-Herrchen ebenfalls so handhaben.

Auch wenn es beim Dog-Sharing zwei Herrchen gibt: Nur einer von beiden sollte der verantwortliche Halter sein. Das ist nicht zuletzt wichtig, um juristische Angelegenheiten klären zu können: Irgendjemand muss schließlich die Hundesteuer zahlen – auch wenn sich das Zweitherrchen daran beteiligt. Und wenn sich ein Hund beim Spazierengehen losreißt und einen Schaden verursacht, sind Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld fällig. „Haftbar ist dabei stets der Halter – egal, ob dieser eine Mitschuld trägt oder nicht“, sagt Ergo-Experte Mertens. Für solche Fälle empfiehlt er eine Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Sie schützt Hundebesitzer vor den finanziellen Folgen eines Schadens. Das gilt in der Regel auch, wenn der Hund unter der Aufsicht des Ersatz-Herrchens Personen- oder Sachschäden anrichtet. Der Versicherer sollte aber sicherheitshalber vorab über das Dog-Sharing-Modell informiert werden.

Bei unkomplizierten Hunden klappt Dog-Sharing am besten

Für Stefanie und ihre Hündin hat sich Dog-Sharing bisher bewährt: „Wanda ist sehr unkompliziert und freut sich über jedes Wesen“, sagt die Besitzerin. Sie selbst kann sich nun ganz auf die Uni konzentrieren – und nimmt am frühen Abend ihre Hündin wieder in Empfang.

Wer bei Schäden durch den Hund haften muss

Was zahlt der Hundehalter, was die Versicherung?

Für die Schäden, die ein Hund anrichtet, muss der Besitzer aufkommen. Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ist daher sinnvoll. Denn im Gegensatz zu anderen Haustieren wie Katzen, Kaninchen oder sonstigen Kleintieren sind Hunde nicht in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen. In einigen Bundesländern ist eine Hundehalterhaftpflicht sogar vorgeschrieben, in Baden-Württemberg allerdings nur für sogenannte Kampfhunde.

Die Versicherung zahlt bei Personenschäden, kommt also zum Beispiel für die Behandlungskosten nach einem Biss auf. Auch Sach- oder Vermögensschäden wie etwa ein eventueller Verdienstausfall sind versichert. Beim Abschluss sollten Kunden darauf achten, dass auch ein privates Tierhüter-Risiko abgedeckt ist. Übernimmt dann ein Bekannter für eine gewisse Zeit die Aufsicht über den Hund, so ist dessen Haftungsrisiko über den Halter mitversichert.