Nur in speziell gekennzeichneten Parkflächen ist das Parken in der Oberweirer Hauptstraße erlaubt. Von weiteren Einzeichnungen sieht der Ortschaftsrat ab. Foto: Bohnert-Seidel

Ein Hauseigentümer in der Oberweierer Hauptstraße hat den Antrag auf eine weitere gekennzeichnete Parkfläche vor seinem Haus gestellt. Den Antrag hat der Ortschaftsrat einstimmig abgelehnt und beruft sich dabei auf das ausgearbeitete Verkehrskonzept.

In Oberweier ist seit dem Sommer 2019 entlang der Oberweierer Hauptstraße, beginnend vom Straßenabschnitt Oberschopfheimer Straße bis zur Römerstraße, ausschließlich auf den dafür gekennzeichneten Flächen das Parken erlaubt. Wer außerhalb der weißen Umrandung parkt, erhält durch den Ordnungsdienst einen Bußgeldbescheid. Jetzt lag dem Ortschaftsrat der Antrag eines Anwohners auf dem Tisch, mit der Bitte, dass vor dem Grundstück und einer Garageneinfahrt eine weitere Parkfläche eingezeichnet wird. Den Wunsch für mehr Parkraum in der Fläche wollte der Ortschaftsrat jedoch einhellig nicht stattgeben.

Vor der Besprechung betonte Ortsvorsteher Andreas Bix: „Bisher hat es keine Beschwerden hinsichtlich der Parkplätze gegeben.“ Hin und wieder lagen Beschwerden über nicht angepasste Geschwindigkeiten vor, aber nicht aufgrund der Parksituation, erklärte er weiter. Generell hat sich der Ortschaftsrat bereits im Jahr 2019 darauf verständigt, dass vor oder gegenüber von Ein- und Ausfahrten keine Parkflächen eingeräumt werden. Es gilt: „Lkws, Traktoren, Holztransporter, Busse und andere Großfahrzeuge müssen aneinander vorbeikommen.“ Eine Parkfläche vor dem eigenen Haus und der Garage sei in diesem besonderen Fall nicht möglich, weil sich gegenüber eine Hofeinfahrt befindet.

Der Ortschaftsrat zeigte sich diskussionsfreudig. „Das private Interesse darf nicht über dem öffentlichen Interesse stehen“, warf Richard Kopf (FW) in den Raum. Busse und Großfahrzeuge geben sich Lichtsignale und teilen so mit, wann sich das Hindernis eines parkenden Fahrzeugs passieren ließe. Wer jetzt eine weitere Parkbucht genehmige, wecke Begehrlichkeiten auch an anderer Stelle und das Chaos in der Hauptstraße wäre wieder perfekt. „Von mir kommt ein klares Nein zum vorliegenden Antrag“, erklärte Julius Haas (CDU). „Wenn wir hier zustimmen, kommt in Kürze eventuell der nächste Antrag“, mahnte auch der Ortsvorsteher und erklärte, dass die Einzeichnung der Parkbuchten einem kompletten Verkehrskonzept zugrunde liege. Wer daran rüttle, verwerfe das Konzept, unterstrich Peter Pilgram (CDU). Das Konzept habe sich bislang sehr gut bewährt, so Bix.

Auch in anderen Straßen werden fehlende Parkplätze bemängelt

Grundsätzlich sei das Anliegen des Antragstellers verständlich, aber in diesem Fall sei das öffentliche Interesse vorrangig zu behandeln, sagte Rainer Moser (FW),

Nicht nur in der Oberweirer Hauptstraße fehlen offensichtlich Parkflächen, so Karin Stuber (FW). Regelmäßig wird auch im unteren Bereich der Hauptstraße auf der Höhe des Gebäudekomplexes der ehemaligen Zigarrenfabrik geparkt. Vor allem abends stünden dort Fahrzeuge, wusste Stube, die das Anliegen eines Bürgers vorgebracht hatte. Gefahr bestünde dort aufgrund der Unübersichtlichkeit auch für Radfahrer. Julius Haas (CDU) erkennt in diesem Abschnitt aufgrund der Parkflächen am Gebäude ebenfalls das Parkverbot gegenüber von Ein- und Ausfahrten. So weit wolle es Wolfgang Kienzler (FW) nicht erkennen. Schließlich verfüge die Straße in diesem Abschnitt, selbst bei parkenden Fahrzeugen, über eine Mindestfahrbahnbreite von 3,5 Metern. Den Gedanken eines Parkverbots versprach Bix auf die Agenda der nächsten Verkehrsschau zu nehmen. Letztlich habe das Landratsamt für die Kreisstraße das letzte Wort.

Bußgeld

In der Oberweirer Hauptstraße ist das Parken seit 2019 nur noch auf den dafür eingegrenzten Parkflächen erlaubt. Wer außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen steht, kann mit einem Bußgeldbescheid von zehn Euro belangt werden.