Tiere: Beschwerden über Hundehalter

Deißlingen-Lauffen (fus). Immer wieder werden an die Verwaltung von Bürgern Beschwerden über Mängel und Nachlässigkeiten in der Hundehaltung, vor allem von freilaufenden Hunden, mitgeteilt. Im Ortschaftsrat stand Hauptamtsleiter Malte Kaup den Räten dazu Rede und Antwort.

Laut Gemeindesatzung gilt für Hunde keine Leinenpflicht. Sie sind jedoch so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand gefährdet wird. Hunde dürfen ohne Begleitung einer geeigneten Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, nicht frei um herlaufen. Der Halter oder Führer eines Hundes hat zudem dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grünanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.

Im Gremium war man sich einig, dass eine Leinenpflicht eingeführt werden sollte, da viele Hundebesitzer nicht in der Lage seien, auf frei laufende Hunde richtig einzuwirken. Hauptamtsleiter Malte Kaup machte den Ortschaftsräten deutlich, dass innerhalb Orts eine Leinenpflicht angeordnet werden kann, aber außerhalb dies nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Ortschaftsrat Hans Peter Storz war der Meinung, dass alles getan werden sollte, um eine Leinenpflicht einzuführen. Einstimmig fasste der Ortschaftsrat den Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat, innerorts die Leinenpflicht für Hunde einzuführen.