Was sind die grünen Flächen in den Ortschaften (Deißlingen; Bild ganz oben) und Lauffen wert? Der Bodenrichtwert gibt dafür wichtige Anhaltspunkte. Fotos: Scheidel Foto: Schwarzwälder Bote

Wichtiger Indikator für Deals bei Grundstücksverkäufen

Der seit vielen Jahren speziell für Deißlingen wirkende Expertenausschuss zur Erstellung von Verkehrswertgutachten für Grundstücke gehört bald der Vergangenheit an. Die Bewertung wird künftig in größeren Gebietseinheiten erfolgen.

Deißlingen (wis). Die Novellierung der Gutachterausschussverordnung, die im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist und die eine gewisse Mindestgröße von solchen Ausschüssen mit damit verbundenen höheren jährlichen Fallzahlen (etwa 1000) beinhaltet, zwingt die Kommunen zum Handeln. Dementsprechend gab der Deißlinger Gemeinderat der Gemeindeverwaltung grünes Licht für Verhandlungen mit der Stadt Rottweil sowie den Gemeinden Bösingen, Dietingen, Dunningen, Villingendorf, Wellendingen, Eschbronn und Zimmern mit dem Ziel, einen gemeinsamen Gutachterausschuss unter Führung der Stadt Rottweil einzurichten.

Voraussetzung für eine Zusammenführung der bislang selbstständigen Gutachterausschüsse ist eine Neuermittlung der Bodenrichtwerte sowie deren Digitalisierung. Die Stadt Rottweil hat dies bereits 2016 durch das Büro Dr. Koch, eine Tochter der STEG, bewerkstelligen lassen.

Nachdem in einer gemeinsamen Sitzung der Bürgermeister der oben genannten Gemeinden die Vorgehensweise der Stadt Rottweil für gut befunden worden war, soll das Büro Koch nun im Rahmen einer gemeinsamen Beauftragung das Feld für einen gemeinsamen Start aller beteiligten Kommunen bereiten. Die Gemeinde Deißlingen muss sich dafür mit Kosten von 24 500 Euro in der Pflicht sehen.

"Derzeit wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden ausgearbeitet, die Rechtsgrundlage für die Zusammenführung der Gutachterausschüsse sein wird", heißt es in einer Sitzungsvorlage für den kommende Woche tagenden Deißlinger Gemeinderat, der am Dienstag seine Zustimmung für den Koch-Auftrag geben soll, mit dem das Ende der lange Zeit eigenständigen Deißlinger Gutachter-Ära endgültig eingeläutet werden wird. Nicht nur Claus Thiede, Vorsitzender des Deißlinger Gutachterausschusses, bedauert den Abschied von örtlichem Know-how sehr. Emotional wurde im Februar zum Für und Wider der Zentralisierung auch unter den Deißlinger Räten diskutiert. Bürgermeister Ralf Ulbrich macht aber unmissverständlich klar, dass an dem neuen Weg nicht zu rütteln ist. Immerhin sollen in dem neuen ortsübergreifend agierenden Gremium auch noch zwei bis drei Deißlinger Experten vertreten sein.

Der Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Er dient auch als Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien. Zudem vermittelt er einen Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (Paragraf 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.

Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein. Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen.

Der Bodenrichtwert ist ein Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Er dient auch als Hilfswert bei der Wertermittlung für Immobilien. Zudem vermittelt er einen Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Der Bodenrichtwert für Bauland wird, abhängig von den Rechtsvorschriften in den einzelnen Bundesländern, mindestens zum Ende jedes zweiten Kalenderjahres ermittelt (Paragraf 196 BauGB). Er ist Basis für die Besteuerung von Grund und Boden in Deutschland.

Bodenrichtwerte werden zur Wertermittlung von Immobilien hilfsweise herangezogen, um den Bodenwert zu bestimmen, wenn er sich nicht im Vergleichswertverfahren ermitteln lässt. Grundlage dafür sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den bundesweit existierenden Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden.

Da der Bodenrichtwert nur ein Durchschnittswert aus einer Vielzahl von Grundstücksverkäufen ist, muss der Verkehrswert eines einzelnen Grundstückes anhand der Besonderheiten des Bewertungsobjektes geschätzt werden. Zu- und Abschläge vom Bodenrichtwert unter Berücksichtigung der individuellen Eigenschaften eines Grundstücks können durchaus erheblich sein. Die Veröffentlichung erfolgt mittels Bodenrichtwertkarten oder Bodenrichtwerttabellen.