Um eine solche Kamera geht es vor Gericht. Foto: Visel Foto: Schwarzwälder Bote

Justiz: Gemeinde geht gegen Überwachungskamera vor

Dautmergen (bv). Neue Runde im Kamera-Streit zwischen der Gemeinde Dautmergen und einem Bauhof-Anlieger: Vor dem Balinger Amtsgericht hat der von der Gemeinde Beklagte auch nach Anhörung eines Gutachters den von Richterin Gauß vorgeschlagenen Vergleich abgelehnt. Nun entscheidet das Gericht. Das Urteil soll Anfang Februar verkündet werden.

Um was geht es? Wie berichtet, hat der Beklagte am Bauhofgebäude eine Überwachungskamera installiert, mit der er seinen Hauseingang überwacht. Mit der Kamera, so sieht es indes Bürgermeister Hans Joachim Lippus, könne auch der öffentliche Eingang zum Bauhofgebäude beziehungsweise zum dortigen Mehrzweckraum eingesehen werden. Daher will die Gemeinde vor Gericht erreichen, dass die Kamera abmontiert oder aber anders installiert wird.

"Da geht es um die Abwägung zwischen privaten Sicherheitsinteressen und einem erhöhten Überwachsdruck", betonte Gauß. Weil sie davon ausgeht, dass, egal wie sie entscheide, eine der Parteien Berufung einlege, schlug sie einen Vergleich vor, der beiden Interessen gerecht werde. Sie regte an, bei Kostenteilung einen Sichtschutz zwischen dem privaten und öffentlichen Gebäudeteil zu installieren. Damit sei gewährleistet, dass die private Kamera den Bauhof-Zugang nicht mehr erfassen könne.

Zuvor hatte das Amtsgericht auf Antrag des Anwalts der Gemeinde einen Sachverständigen gehört. Dieser führte unter anderem aus, dass es nicht möglich sei, nur aufgrund der Stellung des Gehäuses feststellen zu können, welcher Bereich von der Kamera erfasst werde. "Man kann die Brennweite verstellen, ohne dass dies von außen sichtbar ist." Auch ob die Kamera aktiv sei, sei auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Die Kabel könnten auch innerhalb der Halterung verlaufen.

Der Beklagte führte aus, dass die Kamera schon seit 15 Jahren am Gebäude befestigt und seit zwei Jahren außer Betrieb sei. "Das hat früher niemand gestört. Das stört nur den Bürgermeister." Sein Anwalt verdeutlichte: "Da geht es nur um persönliche Differenzen zwischem dem Bürgermeister und dem Beklagten."

Die Richterin freilich wies darauf hin, dass der Bürgermeister nicht aus persönlichen Interessen handele, sondern als Vertreter der Gemeinde. Die Frage, ob man in diesem Fall von einem "eskalierenden Nachbarschaftsstreit und somit von einem erhöhten Überwachungsdruck" ausgehen könne, sei nicht einfach zu beantworten. Gauß: "Das ist ein Grenzfall."