Urteil: Berufung bei Kamerastreit möglich

Dautmergen (bv). Klare Entscheidung: Die Gemeinde Dautmergen ist im Streit um die private Überwachungskamera, die am privaten Teil des Bauhofgebäudes installiert ist, vor dem Amtsgericht Balingen unterlegen. Richterin Gauß wies die Klage ab; die Gemeinde muss die Gerichtskosten bezahlen. Der Streitwert beträgt 5000 Euro.

Bürgermeister Hans Joachim Lippus nahm das Urteil am Freitag "mit großem Bedauern zur Kenntnis" und will nun zusammen mit dem Rechtsanwalt und dem Gemeinderat klären, ob die Gemeinde in Berufung vor dem Landgericht Hechingen gehen soll.

Wie Richterin Gauß darlegte, sei nicht zu klären gewesen, ob die Kamera den öffentlichen Bauhofbereich abscanne und ob sie immer angeschlossen gewesen sei.

Auch ein erhöhter Überwachungsdruck sei fraglich, sagte die Richterin, weil ein "eskalierender Nachbarschaftsstreit" in Frage gestellt werden müsse. "Die Parteien streiten zwar, aber immer noch auf dem Rechtsweg und innerhalb des rechtlich zugelassenen Rahmens."