Gemeinderat: Umstellung auf neues System zum 1. Januar 2020 / Grundsatzbeschluss gefasst

Dauchingen. Die Gemeinde führt das neue kommunale Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) zum 1. Januar 2020 und damit zum letztmöglichen Zeitpunkt ein. Der Gemeinderat fasste diesen Grundsatzbeschluss während der jüngsten Ratssitzung. Damit findet eine Entwicklung ihren Abschluss, die bereits 2013 startete, als der Landtag das Gesetz zur Änderung gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften beschlossen hatte.

Das NKHR stellt den Werteverzehr in den Vordergrund, während das seitherige, so genannte kamerale Rechnungssystem, die Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres gegenüber stellt. Ziel des neuen Systems sei die vollständige Erfassung des Ressourcenverbrauchs und des kommunalen Vermögens, erläuterte Kämmerer Stefan Reiser: "Welches Vermögen besitzt die Kommune? Wie verändert es sich? Wie viel kosten kommunale Dienst-leistungen? Diese und weitere Fragen soll das NKHR beantworten."

Die Steuerung des Haushalts erfolgt anhand festgelegter strategischer Ziele, Informationen sollen im Rahmen des Controllings ermöglichen, eventuelle Zielabweichungen frühzeitig zu erkennen. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel, denn mit der Umstellung wird das bisherige Geldverbrauchskonzept (Verbuchung von Einnahmen und Ausgaben) zu Gunsten des Ressourcenverbrauchskonzeptes (Verbuchung von Erträgen und Aufwendungen) abgelöst. Dieses neue Rechnungskonzept erfasst zusätzlich zu den reinen Zahlungsvorgängen, die in der Kameralistik nur den Geldverbrauch dokumentieren, auch den nicht zahlungswirksamen Werteverzehr. Daher werden künftig auch Abschreibungen, Bildung/Auflösung von Rückstellungen und Auflösungen von Sonderposten in der kommunalen Haushaltswirtschaft berücksichtigt. Insgesamt ähnelt die Systematik dann eher einer Betrachtung, wie sie auch in Unternehmen üblich ist.

Der künftigen Haushalts- und Finanzpolitik liegt der Grundsatz der "intergenerativen Gerechtigkeit" zugrunde, führte Reiser aus. Das heißt, jede Generation solle nur die Ressourcen verbrauchen, die sie selber durch Abgaben und Entgelte wieder ersetzen kann. Dadurch soll das Vermögen nicht verbraucht, sondern für künftige Generationen erhalten bleiben. Dieser Leitsatz ist vor allem auch Grundsatz für den künftigen Haushaltsausgleich.

Entscheidend ist, ob die Gemeinde aus ihrem Ergebnishaushalt einen Überschuss erwirtschaftet, der die Abschreibungen der Gemeinde vollständig deckt. Bislang war entscheidend, dass eine Zuführung zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden konnte.

Der Umstellungsprozess läuft bereits, mit einer IT-Firma wurde ein Projektplan erarbeitet. Auf Nachfrage sagte Reiser, dass zusammen mit notwendigen Schulungen Kosten von gut 50 000 Euro entstehen. Beschlossen wurde, dass die von der Gemeinde geleisteten Investitionszuschüsse – zu nennen sind hier zum Beispiel Zuschüsse für den Bau des Kunstrasenplatzes des Fußballvereins – nicht als laufender Aufwand, sondern als aktive Abgrenzungsposten in der Rechnungslegung angesetzt werden. Damit wird die Belastung zukünftiger Haushaltsjahre so gering wie möglich gehalten.

Einig war man sich, dass statt bislang neun Haushaltsgruppen nur noch drei Teilhaushalte gebildet werden sollen, um so die gegebenen Vereinfachungsmöglichkeiten umfassend zu nutzen.