Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller muss wegen des rechtswidrigen Umgangs mit Gesundheitsdaten von Mitarbeitern 137.500 Euro Strafe zahlen.

Stuttgart - Die Ulmer Drogeriemarktkette Müller muss wegen des rechtswidrigen Umgangs mit Gesundheitsdaten von Mitarbeitern 137.500 Euro Strafe zahlen. Das Unternehmen habe seit dem Jahr 2006 mit den Mitarbeitern nach der Rückkehr aus dem Krankenstand Gespräche geführt und dabei auch nach dem Grund für die Erkrankung gefragt, beanstandete die baden-württembergische Datenschutzaufsichtsbehörde nach Angaben vom Montag. Dies sei jedoch nur zulässig, wenn etwa ein Ansteckungsrisiko bestehe. Außerdem seien die Daten von der Personalabteilung in den Personalakten gespeichert worden. Auch dies war nach Behördenangaben rechtswidrig.

Müller habe die Erhebung und Speicherung von Krankheitsgründen im April 2009 gestoppt und einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten eingesetzt, teilte die Behörde mit. Zudem habe die Kette versichert, die zu Unrecht in den Personalakten gespeicherten Daten zu löschen.

Im vergangenen April hatte die Aufsichtsbehörde nach entsprechenden Medienberichten eine datenschutzrechtliche Überprüfung eingeleitet, die kurz vor Weihnachten abgeschlossen wurde. Danach fanden bei den zwölf Einzelunternehmen der Unternehmensgruppe Müller mit fast 20.000 Beschäftigten sogenannte Krankenrückkehrgespräche statt. Das Ergebnis der Gespräche hielten die Vorgesetzten in einem Protokoll fest. In etwa der Hälfte der Protokolle wurde die Krankheitsursache angegeben. Die Einzelunternehmen leiteten die Protokolle der Personalabteilung der Firma Müller Ltd. & Co. KG weiter. Bis April 2009 wurden so rund 24.000 Datensätze mit Krankheitsgründen in Personalakten gespeichert.