In Baden-Württemberg sind derzeit 104 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister im Amt. Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Oberbürgermeister leiten die Geschicke in großen Städten und geben die Marschroute vor. Doch wie wird man eigentlich OB? Wer kann sich auf einen OB-Posten bewerben? Vor den zweiten Wahlgängen in Albstadt und Balingen am Wochenende beantworten wir die wichtigsten Fragen.

In Baden-Württemberg gibt es derzeit 104 Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister. Sie sind die Rathauschefs der neun kreisfreien Städte sowie der 95 Großen Kreisstädte im Land.

Doch welche Voraussetzungen muss ein Bewerber erfüllen, um Oberbürgermeister werden zu können? Was gehört zum Aufgabengebiet eines OB? Und was verdient ein Oberbürgermeister? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Wer darf als Oberbürgermeister kandidieren?

Wählbar sind alle deutschen Staatsbürger sowie EU-Bürger, die in Deutschland wohnen. Die Bewerber müssen am Wahltag mindestens 25 Jahre alt, dürfen aber noch nicht 68 Jahre alt sein.

Was muss ein OB-Kandidat erfüllen?

Eine bestimmte Qualifikation ist für das Amt nicht vorgeschrieben. Bis zum Ende der Bewerbungsfrist muss jeder Bewerber folgende Unterlagen einreichen: Unterstützungsunterschriften von Wahlberechtigten, eine Wählbarkeitsbescheinigung, eine eidesstattliche Versicherung, dass der Bewerber nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist, bei EU-Bürgern zusätzlich eine eidesstattliche Versicherung, dass sie die Staatsangehörigkeit ihres Herkunftsmitgliedsstaats besitzen und dort ihre Wählbarkeit nicht verloren haben.

Wie viele Unterschriften muss ein OB-Kandidat sammeln?

Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Einwohnerzahl der Stadt, in der gewählt wird.


Eine bei der OB-Wahl wahlberechtigte Person darf für dieselbe OB-Wahl nur eine Bewerbung unterzeichnen. Die Unterschriften müssen auf amtlichen Formblättern erfolgen, die von der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Oberbürgermeister, die als Amtsinhaber zur Wiederwahl antreten, müssen keine Unterschriften sammeln.

Wer darf bei der OB-Wahl wählen gehen?

Bei einer OB-Wahl sind alle Deutschen sowie EU-Bürger wahlberechtigt, die mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Stadt haben, in der gewählt wird. Zudem dürfen sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein und müssen im Wählerverzeichnis der Stadt geführt werden.

Wie läuft die Wahl ab?

Bei der Wahl hat jeder Wähler eine Stimme. Die Kandidaten werden auf dem Stimmzettel in der Reihenfolge aufgeführt, in der auch die Bekanntmachung erfolgte. Neben Name, Vorname und Beruf wird auch die Adresse der Kandidaten genannt. Die Wähler haben die Möglichkeit einen der Kandidaten, der auf dem Stimmzettel steht, zu wählen oder in einer freien Zeile auf dem Stimmzettel stattdessen eine andere wählbare Person einzutragen. Bei der OB-Wahl ist auch eine Briefwahl möglich.

Wer gewinnt die Wahl?

Die OB-Wahl wird nach den Grundsätzen des Mehrheitswahlrechts durchgeführt. Gewählt ist ein Bewerber, wenn er mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erreicht hat, also 50 % + eine Stimme. Erreicht ein Kandidat bei der Wahl diese Mehrheit, hat er eine Woche Zeit, die Wahl anzunehmen. Nimmt er die Wahl nicht an, kommt es zu einer Neuwahl.

Wann kommt es zu einer Neuwahl?

Entfällt bei der Wahl auf keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, findet frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der Wahl eine Neuwahl statt. Auf dem Stimmzettel stehen alle Bewerber der ersten Wahl. Bewerber können ihre Kandidatur jedoch zurückziehen und bei der Neuwahl nicht mehr antreten. Es können sich auch noch neue Kandidaten bewerben. Bei der Neuwahl gewinnt der Kandidat mit den meisten Stimmen (einfache Mehrheit). Falls Bewerber die gleiche Anzahl an Stimmen erreichen (Stimmengleichheit), entscheidet das Los.

Wie lange dauert die Amtszeit eines Oberbürgermeisters?

Ein OB ist in Baden-Württemberg für acht Jahre gewählt. Solange ein Oberbürgermeister noch nicht 68 Jahre alt ist, darf er erneut kandidieren. Ein OB kann auch mehrmals wiedergewählt werden, da es keine Begrenzung der Amtszeiten gibt.

Warum gibt es in größeren Städten neben dem OB noch weitere Bürgermeister?

In größeren Städten wird die Arbeit der Verwaltung auf mehrere Dezernate verteilt. An deren Spitze steht jeweils ein vom Gemeinderat eingesetzter Dezernent, der zusätzlich den Titel Bürgermeister tragen kann. Gibt es mehrere Bürgermeister, dann ist einer als Erster Bürgermeister die ständige Vertretung des Oberbürgermeisters. In größeren Städten mit mehreren Bürgermeistern werden die einzelnen Positionen häufig nach Parteienproporz im Gemeinderat abgesprochen und dann entsprechend gewählt.

Was gehört zum Aufgabengebiet eines Oberbürgermeisters?

Der OB hat den Vorsitz über den Gemeinderat und alle Ausschüsse. Im Gemeinderat ist er zudem stimmberechtigt. Als Chef der Verwaltung ist er für die Umsetzung der Gemeinderatsbeschlüsse und die Verteilung der Aufgaben in die einzelnen Dezernate verantwortlich. Gemeinsam mit der Verwaltung entwickelt der OB Vorschläge, die dann im Gemeinderat besprochen werden. Außerdem vertritt der OB die Stadt nach außen.

Was verdient ein OB in Baden-Württemberg?

Das hängt unter anderem von der Einwohnerzahl der Stadt ab. Bei jeder weiteren Amtszeit steigt das Gehalt ebenfalls an. Ein Oberbürgermeister wird dabei mindestens nach Besoldungsgruppe „B3“ vergütet (8955,70 Euro). Die höchste Besoldungsgruppe „B 11“ (15 254,87 Euro) gibt es ab 500 000 Einwohnern. Geregelt wird das im Landeskommunalbesoldungsgesetz.

Kreisfreie Städte und Große Kreisstädte in Baden-Württemberg

Kreisfreie Städte
Die neun kreisfreien Städte, auch Stadtkreise genannt, sind Städte, die keinem Landkreis angehören. In Baden-Württemberg sind das Baden-Baden, Freiburg im Breisgau, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Stuttgart sowie Ulm.

Große Kreisstädte
Als Große Kreisstadt dürfen sich Städte bezeichnen, die über 20 000 Einwohner haben. In Baden-Württemberg gibt es 95 Große Kreisstädte.