Wegen einer Handgreiflichkeit in der JVA Rottenburg muss ein 40-Jähriger vier weitere Monate in Haft verbringen. (Archivfoto) Foto: Spotts

Weil er einem Vollstreckungsbeamten in der Justizvollzugsanstalt Rottenburg gegen die Hand schlug, wurde am Montag ein mehrfach vorbestrafter Häftling vom Amtsgericht Rottenburg zu einer Freihheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Rottenburg - Eigentlich sollte es ein langer Montag werden im Sitzungsaal 5 des Amtsgerichts Rottenburg. Von 9 bis 16:30 Uhr sollte die Verhandlung dauern. 13 Zeugen waren für den Montag geladen. Gar ein Folgetermin für den 21. April war schon geplant.

Doch weil Amtsgerichtsdirektor Stefan Fundel gleich zu Beginn der Verhandlung feststellen konnte, dass der Angeklagte den Schlag auf die Hand des Vollstreckungsbeamten gestand, wies Fundel darauf hin, dass die Verhandlung auch abgekürzt werden könne, wenn sich beide Seiten – der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft – mit einer Freihheitsstrafe zwischen vier und fünf Monaten zufriedengeben könnten. Beide Seiten stimmten dem zu, so dass das Gericht von den 13 geladenenen Zeugen 12 kurzerhand auslud. Anstatt siebeneinhalb Stunden dauerte die Verhandlung letzten Endes nur eine knappe Stunde. Der für den 21. April vorgesehene Fortsetzungstermin wurde abgesagt.

Angeklagter bereut die Tat

Ein Zeuge, der Vollstreckungsbeamte, der am 6. Juli vergangenen Jahres den Schlag auf die Hand abbekam, war am Montag erschienen, und sagte auch aus. Die Tat stellte er wie folgt dar: Der seinerzeit drogenabhängige Angeklagte habe in einem Behandlungszimmer der JVA Rottenburg mit einer Ärztin gesprochen. Das Gespräch habe sich "mal wieder nur im Kreis gedreht". Daraufhin habe die Ärztin das Therapiegespräch abgebrochen. Dann sei der Angeklagte darum gebeten worden, das Behandlungszimmer in Richtung Warteraum zu verlassen. Dieser Bitte sei der Angeklagte nicht gefolgt, weshalb der Vollstreckungsbeamte den Mann am hinteren rechten Schulterbereich angepackt und Richtung Warteraum "geschoben" habe. Daraufhin habe er vom Angeklagten einen Schlag auf die rechte Hand abgekommen. Dabei sei seine Hand "an den Türrahmen geknallt" worden, berichtete der geschädidgte Zeuge. Zunächst habe er an der Hand Schmerzen verspürt und ein kleiner blauer Fleck habe sich gebildet. "Nach zwei, drei Tagen war es aber wieder okay", sagte der Vollstreckungsbeamte.

"Es kommt immer wieder vor, dass man Patienten aus dem Behandlungszimmer herausbegleiten muss", erzählte der Vollstreckungsbeamte. Den Angeklagten kenne er schon seit vielen Jahren: "Er ist oft aufbrausend und bestimmend. Dass er aber zuschlagen würde, damit hätte ich nicht gerechnet", sagte der Vollstreckungsbeamte.

"Es tut mir leid, dass es so gekommen ist", sagte der Angeklagte, der die Tat sichtlich bereute.

Schließlich wurde der 40-Jährige wegen tätlichen Angriffs auf einen Vollstreckungsbeamten und wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Freihheitsstrafe von vier Jahren aus. "Diese Strafe kann bei der Vorgeschichte nicht auf Bewährung ausgesetzt werden", fügte Amtsgerichtsdirektor Fundel hinzu. Für den Angeklagten, der sich nach eigenen Angaben seit drei Wochen einer Therapie im Zentrum für Psychatrie in Zwiefalten (Landkreis Reutlingen) unterzieht, bedeutet das Urteil vom Montag, dass seine Haftstrafe, die er wegen verschiedener Betäubungsmittel- und Körperverletzungsdelikte bis September 2025 absitzen muss, um vier weitere Monate verlängert wird.