Mit dem 1. April greift in Deutschland die Cannabis-Teillegalisierung. Doch nicht überall ist Kiffen erlaubt – auch nicht in Hechingen. Foto: dpa/Christian Charisius

Seit diesem Ostermontag, 1. April, greift die bundesweite Cannabis-Teillegalisierung. Diese hat aber auch zur Folge, dass nicht überall gekifft werden darf. Welche Einschränkungen greifen – und welche Standorte davon in Hechingen betroffen sind.

Ab Ostermontag, 1. April, darf in Deutschland legal gekifft werden. Nach langem Ringen stimmte auch der Bundesrat der Teillegalisierung zu. Teillegalisierung heißt aber auch, dass der Cannabis-Konsum nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt ist. Legal ist etwa der Besitz von bis zu 25 Gramm getrockneten Pflanzenmaterials zum Eigenkonsum, den man auch im öffentlichen Raum dabei haben darf. Zuhause kann man bis zu 50 Gramm aufbewahren.