Gegen die Klimaaktivisten, die am ­­17. Juli im Landtag in Stuttgart Flugblätter von der Besuchertribüne in den Saal hinab geworfen und eine Plenarsitzung gestört haben, wird jetzt doch ermittelt. Foto: (dpa)

Schüler werfen Flugblätter während Landtags-Plenarsitzung. Staatsanwaltschaft ermittelt.

Calw/Stuttgart - Eine Protestaktion von Klimaschützern vor knapp einem Monat im Landtag von Baden-Württemberg hat ein juristisches Nachspiel. Den sechs mutmaßlichen Störern drohen empfindliche Strafen.

Gegen die Klimaaktivisten, die am 17. Juli im Landtag in Stuttgart Flugblätter von der Besuchertribüne in den Saal hinab geworfen und eine Plenarsitzung gestört haben, wird jetzt doch ermittelt. Wie der Sprecher der Staatsanwaltschaft Stuttgart, Heiner Römhild, unserer Zeitung bestätigte, läuft ein Ermittlungsverfahren gegen die sechs Personen wegen des Verdachts auf Störung der Tätigkeit eines Gesetzgebungsorgans.

Wer gegen die Anordnungen über Sicherheit und Ordnung im Gebäude oder auf dem Grundstück eines Gesetzgebungsorgans verstößt und dadurch dessen Tätigkeit hindert oder stört, begeht eine Straftat. Es droht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Laut Römhild prüft die Staatsanwaltschaft, ob eine erhebliche Störung des parlamentarischen Betriebs vorlag. Sollte es nur eine einfache Störung gewesen sein, kann die Protestaktion auch als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Nach Informationen unserer Zeitung liegen der Polizei zwar die Namen der sechs mutmaßlichen Täter durch eine Liste der angemeldeten Besuchern vor – nicht aber alle Identitäten und Adressen.

Direkt nach der Aktion, die ein Jugendlicher aus Calw mitgeplant hatte, der regelmäßig an Fridays for Future-Demonstrationen teilnimmt, waren sich die Aktivisten einig: Ihre Proteste werden weitergehen. Ob sich daran inzwischen etwas geändert hat, ist nicht bekannt.