Janina Müssle beantwortet Fragen zum Thema ELR. Foto: Schwarzwälder-Bote

Zuschüsse: Neue Förderperiode für das ELR angelaufen

Kreis Calw. Mit dem Ziel, Gemeinden und Städte des ländlichen Raumes strukturpolitisch zu unterstützen, hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz jetzt die Ausschreibung für das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) für das Jahr 2018 veröffentlicht.

Damit ist es Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen ab sofort möglich, sich bis Oktober 2017 um Zuschüsse aus dem Förderprogramm zu bewerben. Die Förderschwerpunkte umfassen die Bereiche Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten sowie Gemeinschaftseinrichtungen, die dem öffentlichen Wohl dienen. Durch die Überwindung von Strukturmängeln innerhalb der Fördergebiete sollen die Kommunen sowohl für Gewerbetreibende als auch für Bürger attraktiv gemacht werden.

In diesem Jahr legt die Landesregierung den Schwerpunkt wieder auf die innerörtliche Nutzung von Flächen und dabei insbesondere auf Wohnprojekte. Diese umfassen die Schaffung von zeitgemäßem und bezahlbarem Wohnraum, die Umnutzung leer stehender (auch landwirtschaftlicher) Gebäude sowie auch den Abriss von alten baufälligen Gebäuden und die Neuordnung von Flächen.

2,4 Millionen Euro Fördergelder im Jahr 2016

"Im vergangenen Jahr sind dem Landkreis Calw Fördermittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro zugesprochen worden, die in der Folge Investitionen von rund 13 Million Euro ausgelöst haben", unter-streicht Landrat Helmut Riegger die Bedeutung des ELR für den Landkreis Calw. Die geförderten Projekte verteilen sich über den gesamten Landkreis und decken sämtliche Bereiche ab: Von der Umnutzung einer Scheune in Althengstett (50 000 Euro) über die Sanierung und Zusammenführung zweier Doppelhaushälften in Bad Teinach-Zavelstein (20000 Euro) bis hin zum Neubau eines Fir-mengebäudes in Egenhausen (130 000 Euro) und dem Umbau einer Wäscherei in Rohrdorf (65 000 Euro). "Über die Hälfte aller Anträge wurde bezuschusst, mitmachen lohnt sich also", ermuntert Riegger alle Interessierten.

Anträge für das ELR-Förderprogramm müssen spätestens Anfang Oktober bei der zuständigen Kommune eingereicht werden, der jeweilige ELR-Sachbearbeiter dort teilt das genaue Fristende mit.

Fragen zum ELR beantworten die ELR-Ansprechpartner der Kommunen sowie Janina Müssle, ELR-Beauftragte des Landkreises Calw, unter der Telefonnummer 07051/160-280 oder per E-Mail an Janina.Muessle@kreis-calw.de.