Ein KSK-Oberstleutnant soll auf einer Feier den Hitlergruß gezeigt haben. Die Bundeswehr distanziert sich von dem Vorfall. (Symbolfoto) Foto: dpa

Nach Strafbefehl gegen KSK-Oberstleutnant distanziert sich Heer. Vier Soldaten bereits sanktioniert.

Calw - Nachdem gegen einen Oberstleutnant des Komandos Spezialkräfte (KSK) mit Sitz in Calw von der Staatsanwaltschaft Stuttgart Strafbefehl wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen erlassen wurde, distanziert sich die Bundeswehr von dem Vorfall. Auf einer Abschiedsfeier des KSK im April 2017 soll der Oberstleutnant laut Anklage den Hitlergruß gezeigt haben. Zudem sei auf der Feier rechtsradikale Musik zu hören gewesen.

Der angeklagte Oberstleutnant hat Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. In der Regel kommt es dann zu einer mündlichen Verhandlung des Falls. Solange noch kein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde, gilt das Prinzip der Unschuldsvermutung. Daher wollte sich die Bundeswehr noch nicht zu dem Vorfall äußern, erklärte ein Sprecher des Heers auf Anfrage von schwarzwaelder-bote.de. Dennoch dulde man im Heer rechtsradikales Verhalten keinesfalls.

"Vorwürfe dieser Art sind sehr schwerwiegend und müssen verfolgt werden", so der Sprecher. Da derzeit ein ziviles Verfahren gegen den Oberstleutnant läuft, lässt die Bundeswehr die internen Ermittlungen ruhen. Wenn ein Urteil gesprochen wurde, werden die disziplinaren Ermittlungen fortgesetzt und entsprechend sanktioniert. Dabei gebe es von Versetzung bis zur Entlassung aus der Bundeswehr verschiedene Möglichkeiten. Vier weitere Soldaten, die bei den Vorkommnissen auf der KSK-Feier beteiligt waren, seien bereits in einem Disziplinarverfahren entsprechend sanktioniert worden, so der Sprecher.

"Grundsätzlich wird rechtsradikales Verhalten in der Bundeswehr nicht toleriert. Falls jemand eindeutig rechtsextremistisch eingestellt ist, hat er bei uns keine Chance", stellt der Sprecher des Heeres klar. "Verfassungswidrig ist verfassungswidrig - auch bei der Bundeswehr."

Bei einem Eignungsfeststellungsverfahren (umgangssprachlich: Musterung) werden Bewerber von Psychologen darauf geprüft, ob möglicherweise eine rechtsradikale Einstellung vorhanden sein könnte. Insbesondere bei den Spezialkräften wie dem in Calw stationierten KSK handle es sich um ein sehr intensives Verfahren unter Beteiligung des militärischen Abschirmdienstes (MAD), der die Aufgaben einer Verfassungsschutzbehörde wahrnimmt.

Beobachtet ein Heeresmitglied eindeutig rechtsradikales Verhalten, sei es laut Sprecher dazu verpflichtet, den Vorfall zu melden.

Nach Angaben des MAD hat die Bundeswehr in den vergangenen zehn Jahren knapp 200 Rechtsextremisten entlarvt und fast alle entlassen.