Mit der Rodung könnte noch in diesem Winter begonnen werden. Foto: Symbolfoto: © mhp – stock.adobe.com

Gewerbegebiet: Antrag muss gestellt werden. Keine unüberwindbaren Änderungen bei Bebauungsplan nötig.

Calw - Die nächste Hürde für das Gewerbegebiet Lindenrain an der Abzweigung von der B 296 Richtung Holzbronn ist genommen: Im Zuge einer ersten Offenlegung des Bebauungsplans seien "keine maßgeblichen Bedenken" vorgebracht worden. Das erklärte Andreas Quentin, Leiter des Fachbereichs Planen, Bauen, Verkehr, in der jüngsten Sitzung des Bau- und Umweltausschusses.

Auf 29 Seiten sind die Anregungen und Hinweise aufgelistet, mit denen unter anderem Behörden, Verbänden und die Öffentlichkeit auf den Bebauungsplanentwurf für Lindenrain reagiert haben.

So fordert beispielsweise das Landratsamt Calw, einen Ersatz für das derzeit noch bestehende Biotop im künftigen Gewerbegebiet zu schaffen. Hinsichtlich des Amphibienschutzes solle es weitere Abstimmungen geben. Und die Ableitung des Schmutzwassers müsse so geregelt werden, dass die Natur nicht beeinträchtigt werde. Ersteres soll zunächst durch ein Übergangs-, später durch ein Ersatzbiotop umgesetzt werden; Letzteres durch einen Ableitungskanal in der Kreisstraße, die parallel zur B 296 nach Stammheim führt.

Zerstörung intakter Natur

Vonseiten der Bürger kam mehrfach der Einwand, dass das Gewerbegebiet an sich nicht an dieser Stelle geschaffen werden solle, weil damit eine große Zerstörung intakter Natur einhergehe. Allerdings, so Quentin, seien im Vorfeld der Planungen sämtliche mögliche Alternativen geprüft worden. Da das Stadtgebiet von Calw jedoch zu einem großen Teil von Wald bedeckt werde, sei auch dieser bereits früh in den Fokus gerückt – zumal es außerhalb des Waldes keine vergleichbaren Alternativen gebe. Auch dem Vorschlag, die Flächen des Bauknecht- oder des Deckenfabrik-Areals zu nutzen, musste eine Absage erteilt werden. Denn obwohl die Stadt zwar ein Interesse daran habe, diese Bereiche wieder mit Leben zu füllen, sei es "bisher aus eigentumsrechtlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, über die Flächen zu verfügen", so die Begründung.

"Als zusammenfassendes Ergebnis der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung kann festgestellt werden, dass keine unüberwindbaren Stellungnahmen vorgebracht wurden", heißt es abschließend in der Sitzungsvorlage.

Teile des Umweltberichtes, der Erschließungskonzeption und der textlichen Festsetzungen müssten nun allerdings noch ergänzt und angepasst werden. Danach muss der Bebauungsplan erneut offen gelegt werden, bevor das Bauleitplanverfahren abgeschlossen werden kann.

Die Erschließung des Gewerbegebiets könnte aber trotzdem noch in diesem Winter beginnen. So habe die Körperschaftsforstdirektion in Aussicht gestellt, noch vor dem Abschluss der zweiten Offenlegung eine "Waldumwandlungsgenehmigung" (vereinfacht gesagt: die Erlaubnis, den Wald zu roden) zu erteilen – sofern die Höhere Baurechtsbehörde die Planreife des Projekts bestätige. Stimmt der Gemeinderat in der kommenden Woche zu, die notwendigen Änderungen des Bebauungsplans in den Entwurf einzuarbeiten und das Bauleitplanverfahren weiterzuführen, soll die Erteilung dieser Planreife beantragt werden. Der Bau- und Umweltausschuss sprach dem Rat nun bei zwei Gegenstimmen die Empfehlung aus, dieses Vorgehen zu unterstützen.

Für Diskussionen sorgte zuvor allerdings die Frage, was für die Dachgestaltung der künftigen Gebäude vorgeschrieben werden solle. So regte Irmhild Mannsfeld (Neue Liste Calw) an, zusätzlich zu einer Begrünung der Dächer auch Photovoltaikanlagen verpflichtend vorzuschreiben.

Gründach oder Kollektoren

Oberbürgermeister Ralf Eggert fürchtete allerdings, dass diese Vorschrift dazu führen könnte, die Grundstücke nicht mehr vermarktet zu bekommen. Denn: Sowohl eine Begrünung als auch Sonnenkollektoren erhöhten das Gewicht auf dem Dach; entsprechend werde der Bau der Gebäude teurer und möglicherweise unwirtschaftlich. "Wir können natürlich immer mehr Vorschriften machen, aber dann bekommen wir nichts mehr verkauft", äußerte er seine Bedenken. Doch auch Eggerts Vorschlag, die Anforderungen so zu formulieren, dass entweder eine Begrünung oder Kollektoren zwingend vorgeschrieben werden könnten, stieß nicht auf Gegenliebe – denn eine Begrünung bringe dringend erforderliche Ökopunkte. Ökopunkte sind die Währung, mit der Eingriffe in die Natur durch ausgleichende ökologische Maßnahmen bezahlt werden.

Am Ende einigte sich das Gremium darauf, grundsätzlich grüne Dächer vorzuschreiben. Im Einzelfall könne jedoch geprüft werden, ob Sonnenkollektoren zugelassen werden können – auch hinsichtlich der Ökopunkte.