Mit diesem Schriftstück verfügte Innenminister Gustav Duvernoy 1848, dass Sitzungen des Gemeinderats öffentlich sind. Foto: Würfele

Im Jahr 1848 beschließt das Gremium die Öffentlichkeit bei Sitzungen zuzulassen. Auswirkungen der Revolution.

Calw - Vor 170 Jahren, am 19. Juli 1848, beschloss der Calwer Gemeinderat, in Zukunft die Öffentlichkeit bei Gemeinderatssitzungen zuzulassen. Nur wenige Monate zuvor waren die Gemeinderatsmandate auf Lebenszeit abgeschafft worden.

Die Revolution von 1848 hatte damit auch Auswirkungen auf das Kommunalparlament der Oberamtsstadt Calw.

Als im Februar 1848 der französische König Louis Philippe gestürzt und in Paris die Republik ausgerufen wurde, sprang der politische Freiheitsgedanke auf Deutschland und damit auch auf Württemberg über. Kleinbauern, Handwerker und die Unterschichten der Bevölkerung litten damals unter den Folgen von Missernten, der Hungerkrise 1846/47 und den damit verbundenen wirtschaftlichen Auswirkungen. Zensur, Bevormundung und Unfreiheit wollten die Menschen nicht mehr. Es entstand eine große Aufbruchsstimmung mit dem Wunsch nach politischen Veränderungen.

In diesen aufgewühlten Zeiten ab Frühjahr 1848 wurden auch die Machtverhältnisse in den Gemeinden und Städten erschüttert. Forderungen nach Abschaffung der Gemeinderatsmandate auf Lebenszeit wurden immer lauter.

Wurde bisher ein Bürger zum Gemeinderat gewählt, konnte er sich nach zwei Jahren zur Wiederwahl stellen. Danach galt das Mandat auf Lebenszeit. Dem Vorteil einer langjährigen Erfahrung als Gemeinderat stand bei dieser Regelung die Gefahr von Klingelwirtschaft und einer Erstarrung der Kommunalpolitik ohne innovative Impulse gegenüber. Zumal nicht selten Gemeinderäte auch noch Ämter in den Gemeindeverwaltungen inne hatten.

In Calw sahen sich deshalb am 28. März 1848 alle acht lebenslänglich gewählten Mitglieder des Stadtrates mehr oder weniger freiwillig gezwungen, von ihren Mandaten zurückzutreten.

Auch der beliebte, ebenfalls auf Lebenszeit gewählte Stadtschultheiß Christian Friedrich Schuldt wollte sich anschließen und zurücktreten, doch der Stadtrat forderte ihn einstimmig auf, sein Amt weiter auszuüben. Von März bis August wechselten in Württemberg in 353 von 1896 Städten und Gemeinden die Schultheißen.

Eine weitere Forderung war die Zulassung der Öffentlichkeit bei Verhandlungen der kommunalen Gremien. Am 23. Juni 1848 verfügte Innenminister Gustav Duvernoy, dass "die Gemeinde-Collegien befugt sind, bei Beratung von Gemeindeangelegenheiten, mit Ausschluss der Polizeiverwaltung, den Volljährigen, den Zutritt zu ihren Sitzungen zu gestatten". War es aber für den Staat, die Gemeinde oder den Einzelnen nachteilig, galt dies nicht.

Lediglich zwei Besucher

Der Calwer Gemeinderat beschloss am 19. Juli 1848, die Öffentlichkeit zu seinen Sitzungen unter den genannten Voraussetzungen zuzulassen. Die erste öffentliche Sitzung des Calwer Kommunalparlaments fand am Dienstag, 3. Oktober 1848, vormittags um 8 Uhr, statt. Auf der Tagesordnung stand der Stadt-Pflege-Etat (Haushaltsplan) für 1848/49. Ob es an der frühen Uhrzeit lag; es fanden sich lediglich zwei Besucher ein. Einer der Zuhörer war der Redakteur der Nachrichten für die Oberamts-Bezirke Calw und Neuenbürg Gustav Rivinius, der dann in der nächsten Ausgabe der Zeitung fragte: "Wo seid Ihr geblieben, Ihr Schreier auf den Bierbänken? Wo ward Ihr, die Ihr fort darüber raisoniert, daß es eben zu viel koste, das städtische Haushaltswesen, daß man es so nimmer prästiren könne? Wäret Ihr gekommen, so hättet Ihr hier mit eigenen Ohren hören können, wohin Euer Geld kommt…"

Rivinius appellierte auch an den Stadtrat an der Öffentlichkeit seiner Sitzungen festzuhalten, damit "durch Beharrlichkeit endlich doch erreicht werden kann, was so sehr zu wünschen ist: lebhaftere Theilnahme an allen Gemeinde-Angelegenheiten". Auch wenn ab 1849 in Württemberg Zug um Zug die vorrevolutionären Situationen wieder hergestellt wurden, blieben doch diese auf kommunaler Ebene erzielten Errungenschaften bestehen.