Seit Monaten diskutiert der Calwer Gemeinderat über die Ausgestaltung der Kita-Gebühren. Nun scheint man auf der Zielgeraden angekommen zu sein. Foto: Karmann Foto: Schwarzwälder Bote

Klausurtagung des Kultur-, Schul- und Sportausschusses sucht Lösungen. Erster Monat gebührenfrei.

Calw.- Dauerthema Kita-Gebühren: Mit einer Klausurtagung des Kultur-, Schul- und Sportausschusses hat der Calwer Gemeinderat die monatelange Diskussionen dazu in seinen Gremien jetzt wohl auf die Zielgerade gebracht. Eine neue, vereinfachte Gebührenstruktur soll’s für die Zukunft richten.

Die bisherige Herausforderung bei der Berechnung der Calwer Kita-Gebühren: Über die vergangenen Jahre hatten sich wegen einer Calw-eigenen "Sozial-Komponente" in der Gebührensatzung ein gewisser "Wildwuchs" und verschiedene "Unlogiken" in der jeweiligen Höhe der Kita-Gebühren ergeben – je nachdem, wie viele Kinder eine Familie insgesamt zu versorgen hat und in welcher Einkommensgruppe die Eltern einsortiert sind.

Genau diese nach Einkommensgruppen unterschiedlich hohen Gebühren für die Unterbringung in Kindertageseinrichtungen sind in Calw einmalig – in der Regel werden in Baden-Württemberg einheitliche Gebührensätze von allen Eltern verlangt, egal welches Einkommen sie haben; allein nach der Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) im eigenen Haushalt variieren die Gebührensätze. In Calw gibt es also zwei "Stellschrauben" bei der Berechnung der Gebühren: Familieneinkommen und Anzahl der Kinder. Was es bisher zusätzlich kompliziert machte: auch in Calw einzigartig, wurden Gebühren für unter Einjährige und für Ein- bis Dreijährige ebenfalls unterschiedlich berechnet.

Im Ergebnis ergaben sich so eine Vielzahl von Gebührentabellen in der Gebührensatzung, je nach Anwendungs- und Stundenzahl, die die Kinder in den Kitas betreut wurden. "Und da wir in der Vergangenheit Gebührenerhöhungen mal in glatten Beträgen, mal prozentual vorgenommen haben", so Oberbürgermeister Ralf Eggert, sei es mittlerweile im Detail und Einzelfall nicht mehr nachvollziehbar, wie über die Jahre welcher Anwendungsfall zu seiner aktuellen Gebührenhöhe gekommen sei. Auch eine "Logik" der Gebührenhöhen innerhalb einer dieser Tabellen sei "nicht immer gegeben".

Aufgabe für die Klausurtagung also: ein neues, einheitliches, transparentes System für die Gebührenberechnung. Wobei der OB der Idee einzelner Räte sofort eine Abfuhr erteilte, eine einheitliche Gebühr von allen Eltern zu verlangen – weil dies "quasi eine Umverteilung von den unteren Einkommensschichten nach oben" bedeutet hätte. Einigkeit herrschte im Gremium aber darüber, dass auch insgesamt im Vergleich mit umliegenden Kommunen die Gebührensätze in Calw eher zu hoch seien. Was aber auch einen "steuernden Effekt" hätte, wie Eggert darlegte: würde man die Kita-Gebühren für die Ganztagsbetreuung, die nach dem letzten Entwurf der Verwaltung auf bis zu über 700 Euro im Monat (U1; 50 Stunden) hätten steigen können, "dramatisch senken", würde das hier natürlich zu einer "Nachfrage-Explosion" führen – mit unkalkulierbaren Risiken für den Calwer Haushalt. Denn es gibt einen Rechtsanspruch der Eltern auf Kinderbetreuung, dem die Kommune mit dann neuen Plätzen (die weiteres Personal bräuchten) gerecht werden müsste.

Aber auch so werde die Stadt in den kommenden Jahren "hohe Summen" in den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder investieren müssen. "Das ist unser Anspruch: den Bedarf zu decken." Eggert erinnerte auch daran, dass man wegen der umfangreichen Diskussionen zu diesem Thema in den vergangenen Monaten eine Runde bei den Gebührenerhöhungen verpasst habe – "diese fehlenden 3,5 Prozent Steigerung ›hängen uns bereits um den Hals‹" – weshalb er an seine Räte appellierte, sich unbedingt auf ein neues, tragfähiges und transparentes System für die Gebührenordnung zu einigen.

Und nach einigen "politischen Exkursen" zu diesem Thema zeichnete sich dann aber auch eine für alle Fraktionen im Calwer Gemeinderat tragfähige Lösung ab. Kernpunkt dabei: Es gibt jetzt eine sogenannte "Muttertabelle" (betrifft: Ü3-Kinder, 30 Stunden-Betreuung/Woche) – und gegenüber dem bisherigen Verfahren eine neue, weitere, höchste Einkommensgruppe für die Berechnung der Kindergartengebühren (bisher: bis 65 000 Euro/Jahr; künftig: bis 80 000 Euro/Jahr). Basiswert für die Berechnung aller anderen Gebühren-Höhen ist der Satz, den Familien mit einem Jahres-Einkommen zwischen 65 000 und 80 000 Euro mit einem Kind zahlen müssen: 155 Euro (bei elf Monaten) entspricht dem Landesrichtwert der Kita-Gebühren). Der Höchstsatz (Einkommen: bis zu 80 000 Euro) beträgt 20 Euro mehr, also 175 Euro (monatlich/elf Monate). Für die Einkommensgruppen (entsprechend in 15 000er-Schritten) darunter reduziert sich der monatliche Zahlbetrag um jeweils 20 Euro; der niedrigste Satz (Einkommen bis 20 000 Euro/Jahr) liegt künftig also bei 75 Euro/Monat (bei elf Monaten). Und wer mehr als ein Kind unter 18 Jahren hat: Bei zwei Kindern reduzieren sich die Gebühren um je fünf Euro (je Kind in der Einrichtung), bei drei Kindern um zehn Euro (je Kind).

Von dieser "Muttertabelle" aus berechnen, beziehungsweise ergeben sich nach einer mathematischen Formel alle anderen Gebührensätze – wobei künftig aus Gründen der Vereinfachung nicht mehr zwischen Kindern unter einem Jahr und zwischen ein und drei Jahren unterschieden wird – sondern nur noch zwischen U3 (unter drei) und Ü3 (über drei). So berechnet sich die neue Gebührentabelle für die U3-Kinder (30 Stunden-Betreuung/Woche) aus den Werten der "Muttertabelle", wobei alle Beträge entsprechend mal 1,5 gerechnet werden. Der Höchstsatz hier liegt als bei 262,50 Euro (175 Euro mal 1,5; für Einkommen über 80 000 Euro), der niedrigste bei 112,50 Euro (75 mal 1,5; für Einkommen bis 20 000 Euro). Und für die Ganztagsbetreuung der U3-Kinder werden die Beträge dieser 30-Stunden-Tabelle noch einmal mal 2,5 genommen, um auf die neuen Gebührensätze auch hier zu kommen. Höchstbetrag also künftig hier: 656,25 Euro (175 Euro mal 1,5 mal 2,5; für Einkommen über 80 000 Euro).

OB Eggert will die neue, vereinfachte Gebührenordnung nun umgehend in eine Satzungsform gießen und sie dann den Ortschaftsräten vorstellen, bevor sie Ende Januar in den Gemeinderat zur Abstimmung kommt. In Kraft treten könnten die neuen Gebühren dann zum 1. März 2019. Unklar wird dabei bleiben, wie sich die Änderungen finanziell im Haushalt auswirken werden – da mit der Neuordnung der Einkommensgruppen in der Gebührenberechnung hier keine Prognosen möglich sind. "Das werden wir erst in der Praxis herausbekommen."

Erster Monat gebührenfrei

Auf seiner Klausurtagung zur Gebühren-Neuregelung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kita) hat der Kultur-, Schul- und Sportausschuss des Calwer Gemeinderats ebenfalls eine Abschaffung des bisherigen 15-Stunden-Betreuungsangebots beschlossen. Dieses wurde bisher überwiegend für die schwierige Eingewöhnungsphase der Kinder in der jeweiligen Kita genutzt, führte aber immer zu Problemen, wenn die Kinder tatsächlich bereits mehr als 15 Stunden in der Kita verbrachten. Künftig mit in Kraft treten der neuen Gebührenordnung (voraussichtlich ab 1. März 2019) ist pauschal jeder erste (angefangene Kalender-)Monat, den ein Kind in einer Calwer Einrichtung verbringt – egal wie lange das Kind sich tatsächlich in der Kita aufhält – komplett gebührenfrei. Danach müssen sich die Eltern dann für eine 30-Stunden- (halbtags) oder 50-Stunden-Betreuung (ganztags) entscheiden – mit den dann für sie geltenden Gebührensätzen, je nach Anzahl eigener Kinder unter 18 Jahren und Jahreseinkommen.