Die Sperrung der Bischofstraße sorgt für Ärger – es sei aber auch nicht zu verhindern gewesen, erklärt OB Ralf Eggert. Foto: Mehne Foto: Schwarzwälder Bote

Verkehr: OB Ralf Eggert erklärt, warum Maßnahme in der Bischofstraße genehmigt werden muss

Die Bauarbeiten in der Calwer Bischofstraße sorgen seit knapp einer Woche für massive Verkehrseinschränkungen, weite Umwege – und Ärger bei Autofahrern. Doch wären die Arbeiten zu verhindern gewesen? Nein, sagt Oberbürgermeister Ralf Eggert. Und erklärt im Gespräch mit unserer Zeitung, warum.

Calw. Fast drei Wochen lang Baustelle, kilometerlange Umleitungen, Frust bei Anwohnern – und das wegen gerade mal zwei Gasanschlüssen? Das wollte Hans Necker (Neue Liste Calw) in der jüngsten Sitzung des Calwer Bau- und Umweltausschusses nicht so recht einleuchten. Es sei ein Fehler gewesen, dies nicht bereits umzusetzen, als die Bischofstraße vor rund zwei Jahren schon einmal aufgerissen worden sei. Und überhaupt könne das ganze doch überhaupt nicht wirtschaftlich sein. Hätte man das denn nicht verbieten können? Schließlich habe die Stadt ja immerhin die Genehmigung für die Arbeiten erteilt.

Wenn notwendig

In der Sitzung des Ausschusses versuchte OB Ralf Eggert zu erläutern, dass dies angesichts der herrschenden Rechtslage so nicht möglich sei. Denn die Stadt dürfe einen Antrag nicht einfach ablehnen, weil sie diesen für unwirtschaftlich halte; dies sei die Entscheidung des Unternehmens – in diesem Fall der ENCW. Und Maßnahmen dieser Art müssten umgesetzt werden, wenn sie notwendig seien – und nicht, wenn es zufällig ohnehin gerade eine Baustelle in der jeweils betroffenen Straße gebe. Die Stadt könne lediglich möglicherweise betroffene Unternehmen fragen, ob sie ebenfalls Maßnahmen planen – was in diesem Fall geschehen sei.

Das Problem an der Sache, so erläutert Eggert auf Nachfrage unserer Zeitung: "Dauerhaft oder je nach Situation auch erhebliche Zeit später kann dieser Antrag zum Anschluss an eine vor dem Gebäude vorbeilaufende Gasleitung nicht abgelehnt werden." Denn: "Die Tatsache, dass ein Gasanschluss an einer stark befahrenen Straße einzulegen ist, da der Kunde im vorliegenden Fall sich für eine Gasheizung entschieden hat, kann nicht dazu führen, dass wir ihm vorschreiben, dass er auf einen anderen Energieträger umzustellen hat und wir ihm den Gasanschluss verwehren", so der OB. "Die freie Entscheidung des Eigentümers über die Art, wie er sein Gebäude zu beheizen gedenkt, ist ein hohes Gut."

Das stehe natürlich im Konflikt zu dem Recht, eine öffentliche Straße ständig zu befahren und keine Umleitung in Kauf nehmen zu müssen. "Wie man jedoch bundesweit auch sieht: Das Eigentum hat den höheren Stellenwert."

Behörden dürften per Gesetz auf solche Maßnahmen nur Einfluss nehmen, indem beispielsweise verlangt werden könne, die Arbeiten so schnell wie irgend möglich umzusetzen. Im Fall der Bischofstraße sei dies geschehen; ursprünglich sollte die Bauzeit doppelt so lang sein. Die beschleunigte Bauausführung, die die Stadt verlangt habe, mache die Arbeiten deutlich teurer für das Unternehmen.

Zudem könne die Stadt festlegen, wann eine Maßnahme umgesetzt werden darf. Im vorliegenden Fall jedoch musste der Zeitpunkt vor dem Winter liegen. Zunächst sei angedacht gewesen, die Arbeiten bereits während der Sommerferien umsetzen zu lassen. Wegen der Baustelle in Heumaden habe man dies jedoch verwerfen müssen.

Die Kosten für die Verkehrssicherung – also unter anderem die Umleitungsbeschilderung – müssen von der ENCW getragen werden, erklärte Madeleine Seydt vom Calwer Ordnungsamt auf Anfrage. Die Kosten für die Verkehrsüberwachung durch den Gemeindevollzugsdienst trage dagegen die Stadt.

In der Sitzung des Ausschusses betonte Eggert übrigens nochmals, dass es keine anderen Möglichkeiten für eine Umleitung gebe als die derzeit geltende über Ottenbronn und Hirsau. In der Innenstadt seien schließlich täglich tausende Kinder unterwegs. Und auch den Anwohnern anderer Strecken könne ein Verkehrsaufkommen von mehr als 20 000 Autos, die pro Tag im Schnitt durch Calw rollen, nicht zugemutet werden. "Da leben Menschen", erinnerte der OB. Auch er sei von der Baustelle betroffen, müsse Umleitungen fahren. "Ich hätt’s verhindert, wenn ich könnte." Aus den genannten Gründen sei das aber nicht möglich gewesen – auch im Sinne des Rechts der Eigentümer.