Die Sanierung der Sanierung der Bahnhofstraße verschiebt sich nochmals. Foto: Klormann

Mangelhafter Belag auf Bahnhofstraße bleibt vorerst. Baufirma legt kein Konzept vor.

Calw - Wann wird die Calwer Bahnhofstraße – die nach einer mangelhaften Sanierung im vergangenen Jahr nochmals saniert werden muss – in Ordnung gebracht? Das ist derzeit völlig unklar – obwohl Ende der Ferien eigentlich alles fertig sein sollte.

Die Erleichterung war groß, als Ende 2016 die Bauarbeiten an der B  463 in Calw abgeschlossen waren. Wobei es eher heißen müsste: Vermeintlich abgeschlossen waren. Denn schon wenige Wochen später stellte sich heraus, dass das Regierungspräsidium Karlsruhe auf einem Teilabschnitt von rund 150 Metern (von der Einmündung zum Netto-Markt bis zur Einmündung beim Postverteilzentrum) Unebenheiten "außerhalb der Toleranzgrenze" beanstandet hatte. Und schnell war klar: Die Bahnhofstraße muss nochmals aufgerissen werden, die verantwortliche Baufirma hat im Rahmen der Gewährleistung die Kosten zu tragen, die durch eine Erneuerung der Asphaltdeckschicht entstehen. Dies sollte bereits ab Mai geschehen.

Des Theaters nächster Akt

Um eine durch Baustellen bedingte Abriegelung der Stadt in mehrere Richtungen zu verhindern, war diese Maßnahme auf Wunsch der Stadt Calw dann aber verschoben worden – auf Ende August, nachdem die Arbeiten an der Stuttgarter Straße abgeschlossen sein würden.

Nun bahnt sich jedoch des Theaters nächster Akt an. Denn obwohl die Sanierung der sanierten Bahnhofstraße bis Ende der Sommerferien fertig sein sollte, wird daraus nun voraussichtlich nichts. Das teilte das Regierungspräsidium Karlsruhe auf Anfrage mit.

"Bislang war vorgesehen, dass die Mängel in der Zeit vom 28. August bis 2. zu beheben sind. Die Baufirma hat aber bislang kein Konzept zur fachtechnischen Beseitigung der Unebenheit vorgelegt", berichtet Uwe Herzel, Sprecher des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Das Unternehmen habe lediglich angeboten, den Belag abzufräsen – was für die Firma kostengünstig sei, "aber keine dauerhafte und fachtechnisch akzeptable Lösung" darstelle. Daher sei derzeit nicht absehbar, wann die Arbeiten umgesetzt werden.

Das Regierungspräsidium, so Herzel, habe nun eine Frist bis zum 15. September gesetzt. Sollte es bis zum Ablauf dieser Frist zu keinem Ergebnis kommen, würde ein anderes Unternehmen beauftragt, die Sanierung zu übernehmen. Die Kosten dafür müsse wiederum die ursprünglich verantwortliche Baufirma tragen – "auch für den Fall, dass diese höher sind als bei eigener Ausführung", erklärt der Sprecher des Regierungspräsidiums.