Der Ausschluss der CDU und SPD bei der Ortschaftsratswahl ist weiter Thema. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Viel zu entscheiden, wenig Zeit. Noch Fragezeichen bei Ortschaftsratswahlen in Stammheim und Altburg.

Calw - In der vergangenen Woche hatte der Gemeindewahlausschuss seine Position bekräftigt: Das Gremium bleibt dabei, dass die CDU in Altburg und Stammheim nicht zur Ortschaftsratswahl zugelassen werden solle. In der inzwischen fünften Sitzung des Ausschusses bekräftigte er nun auch seine Position gegenüber der SPD.

Noch eine Menge zu entscheiden, jedoch nur noch wenig Zeit. So könnte man den Stand der Dinge beschreiben, wenn es um die Ortschaftsratswahlen in Stammheim und Altburg geht. Während sowohl CDU, als auch SPD in Hirsau keinen Widerspruch eingelegt haben, wenden sie sich im Falle der beiden anderen Ortschaften nun an eine höhere Instanz.

Nachdem der Gemeindewahlausschuss dem Widerspruch der CDU bereits in der vergangenen Woche nicht abgeholfen, hatte – also bei seiner Ansicht blieb – stand nun dieselbe Frage bei der SPD zur Diskussion. Mit dem gleichen Ergebnis: Das Gremium bestätigte einstimmig seine ursprüngliche Entscheidung, dass der Wahlvorschlag nicht zugelassen werden solle und spielte damit den Ball weiter an das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP).

Unklar formuliert

Noch immer, so scheint es, hat die SPD das Geschehen rund um die Ortschaftsratswahlen nicht recht verdaut. "Die Fehler sind unbestritten", sagte Michael Hoch. Doch stören sich die Mitglieder nach wie vor daran, dass sie die Unterlagen Tage vor Fristende eingereicht hätten und dennoch von der Wahl in drei Ortschaften ausgeschlossen wurden. An der Entscheidung in Hirsau, wo weniger als drei Mitglieder zur Aufstellungsversammlung erschienen waren, störe er sich hierbei weniger, als in Stammheim und Altburg. Dort geht es um die "falschen" Unterschriften – also von Bürgern, die nicht aus den betreffenden Teilorten stammen und somit nicht wahlberechtigt seien. "Da ärgere ich mich ein Stück weit über mich selbst, über die Partei und über das Vorgehen", meinte er. "Das Gesetzt muss definitiv reformiert werden", bestätigte Markus Scherer vom Ortsverein der SPD. Es sei landauf, landab ein Problem, weil der Text unklar formuliert sei.

Fakt ist: Für die jetzige Ortschaftsratswahl würde das nichts mehr bringen. Nach der Entscheidung im Gemeindewahlausschuss bleiben den Wahlvorschlägen vielmehr zwei Möglichkeiten: Den einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, bei dem das Verwaltungsgericht sozusagen im Eilverfahren eine erste Einschätzung abgibt, oder auf das Gutachten des RPs zu warten und dann den herkömmlichen Weg über das Verwaltungsgericht zu gehen.

SPD möchte erstmal abwarten

Während die CDU sich im Falle von Altburg und Stammheim für ersteres entschieden hat, möchte die SPD erst einmal abwarten. "Wir sind weiterhin der Meinung, dass wir Recht behalten werden und der Beschluss des Gemeindewahlausschusses nicht Bestand haben wird", sagte Renato Fontes, Vorsitzender des SPD-Ortsvereins Calw/Stammheim. Er hoffe darauf, dass sich das RP und anschließend das Verwaltungsgericht zu Gunsten der SPD entscheiden und es dadurch zu Neuwahlen in den entsprechenden Ortschaften kommen wird. Die CDU hat am Dienstag für Stammheim und am Mittwoch für Altburg den einstweiligen Rechtsschutz beantragt – also eine Entscheidung im Eilverfahren. "Ich bin allerdings nicht zuversichtlich, dass es aufgrund des Zeitdrucks pünktlich fertig wird", gibt Ricarda Becker, Stadtverbandsvorsitzende der CDU, zu. Sie hält es, ebenso wie Fontes, eher für wahrscheinlich, dass die Entscheidung nach den Wahlen fällt und es gegebenenfalls Neuwahlen in Altburg und Stammheim geben wird.

In Hirsau steht bereits fest, dass es Mehrheitswahlen, anstatt wie sonst Verhältniswahlen, geben wird, weil es ansonsten nur einen Wahlvorschlag gegeben hätte. Das bedeutet, dass die Bewerber in der Reihenfolge der auf sie entfallenen Stimmen in das Gremium einziehen. "Dabei sind die Wähler jedoch nicht daran gebunden, die vorgeschlagenen Bewerber zu wählen, sondern können bis zur Ausschöpfung ihrer Stimmenzahl andere Namen auf dem Wahlzettel ergänzen", heißt es auf der Internetseite der Landeszentrale für politische Bildung. Das Kumulieren, also einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben, ist nicht möglich.

Obwohl das Prozedere in Altburg und Stammheim durchaus für Verwirrung sorgen kann, seien alle Stimmzettel und Briefwahlunterlagen, die die Bürger erhalten haben, gültig, erklärt Marion Buck, Fachbereichsleiterin Steuerung und Service. "Sollte sich etwas ergeben, werden wir entsprechend reagieren." Tatsache sei aber: "Alle verteilten Unterlagen sind zur Wahl zugelassen."