Ein 58-Jähriger wurde vor dem Amtsgericht Calw wegen Betrugs verurteilt. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder-Bote

Prozess: Rastatter Zöllner decken Leistungsbetrug auf

Calw. Das Amtsgericht Calw hat einen 58-Jährigen wegen Betruges zu einem Jahr Freiheitsstrafe sowie 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Das teilte das Hauptzollamt Karlsruhe gestern in einer Pressemitteilung mit.

Als Ergebnis der vom Zoll in Rastatt geführten Ermittlungen sah es das Gericht als erwiesen an, dass der arbeitslos gemeldete Mann von 2012 bis 2014 dem Jobcenter Landkreis Calw gegenüber falsche Angaben gemacht hatte.

Auf diese Weise hatte er Leistungen in Höhe von rund 12 500 Euro erhalten, die ihm allerdings nicht zugestanden hätten.

Höhe seiner Einkünfte verschwiegen

Er hatte zwar angegeben, einer bezahlten Tätigkeit nachzugehen, über die tatsächliche Höhe seiner Einkünfte jedoch hüllte er sich in Schweigen.

Die Zöllner waren dem Mann auf die Schliche gekommen, als sie im Rahmen eines anderen Verfahrens gegen eine Transportfirma im Landkreis Calw ermittelten.

Da der Verurteilte nicht vorbestraft war, setzte das Gericht die Freiheitsstrafe für zwei Jahre zur Bewährung aus. Das zu Unrecht erhaltene Geld muss der Mann an das Jobcenter zurückzahlen.