Harry Ebert soll den Gemeinderäten in Zukunft detailliertere Auskünfte über Ausgaben der Gemeinde geben. Foto: Archiv Foto: Schwarzwälder Bote

Hauptsatzung: Bürgermeister bei Ausgaben in Bedrängnis

Offensichtlich will der Gemeinderat der Stadt Burladingen Bürgermeister Harry Ebert künftig stärker an die Zügel nehmen. Der Antrag, die Hauptsatzung auf die Tagesordnung zu nehmen, dürfte diesen Grund haben.

B urladingen. Im Normalfall ist die Hauptsatzung einer Gemeinde so etwas wie die Bibel im Nachttisch eines Hotelzimmers: immer da, immer gültig, selten gelesen. Jetzt scheint sich der Burladinger Gemeinderat fraktionsübergreifend ganz tief in die rechtlichen Vorschriften der Burladinger Hauptsatzung eingearbeitet zu haben, die auf zwölf Seiten und in achtzehn Paragraphen so ziemlich alles regelt, was die Aufgaben und Kompetenzen von Ausschüssen, Ortschaftsräten, Gemeinderat, Beigeordnetem und Bürgermeister sind.

Und hier sehen die Räte wohl Handlungsbedarf. "Wir wollen in manche Dinge stärker eingebunden werden", begründete CDU-Fraktionsvorsitzender Michael Eisele den Antrag, den er im Namen beider Fraktionen, also auch der Freien Wähler, in der jüngsten Sitzung vortrug.

Die Hauptsatzung soll noch im Juni, spätestens aber im Juli auf der Tagesordnung des Gemeinderates stehen. Und noch eine Überraschung hielt Eisele parat: Ein neuer Entwurf der Burladinger Hauptsatzung soll der Verwaltung rechtzeitig in den nächsten Wochen zugesandt werden.

Da dürfte es, was Änderungen angeht, wohl hauptsächlich um den Paragraph neun der jetzt gültigen Hauptsatzung gehen. Der regelt, ausgedrückt in Euro und Cent, was der Stadtchef alles ausgeben darf, ohne den Gemeinderat vorher zu fragen. Etwa bei Zuwendungen für Vereine, Sonderausgaben, aber auch bei Rechtsstreitigkeiten. Zu oft fühlten sich die Räte in den vergangenen Monaten geradezu missachtet und übergangen.

Bürgermeister verteilt 20 000 Euro extra

Dass der Stadtchef in Ringingen zur Einweihung der sanierten Stadthalle mal kurzerhand 20 000 Euro extra springen ließ, hat vom Gemeinderat vorher keiner gewusst. Die Hauptsatzung erlaubt so etwas bisher allerdings. Dass Harry Ebert Rechtsanwälte beschäftigte wegen eines von ihm erlassenen Hausverbots gegenüber Journalisten – der Gemeinderat erfuhr es aus unserer Zeitung.

Absatz 2.7 der Hauptsatzung regelt, wie tief der Bürgermeister ohne den Gemeinderat zu konsultieren, für Rechtsstreitigkeiten in den Stadtsäckel greifen darf. Alleine regeln darf er danach "den Verzicht auf Ansprüche der Stadt und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die Führung von Rechtsstreiten und den Abschluss von Vergleichen, wenn der Verzicht oder die Niederschlagung, der Streitwert oder bei Vergleichen das Zugeständnis der Stadt im Einzelfall nicht mehr als 2 500 Euro beträgt."

Gut möglich, dass Ebert sich bei den Anwaltshonoraren längst verkalkuliert hat, dass die Ausgaben bereits höher waren. Der Fall des zerkratzten Stadthallenbodens, also die Auseinandersetzung mit den Narren aus Killer, landete gar vor Gericht. Auch BeneVit-Chef Kaspar Pfister hatte wegen des Gerangels um den hochgradig verspäteten Marktplatz seine Anwälte bereits in Stellung gebracht.

Die Burladinger Gemeinderäte haben im Zollernalbkreis jedenfalls ein Vorbild, wenn es um die Änderung der Hauptsatzung geht, mit der einem Bürgermeister, der sich vom Gemeinderat nichts sagen lassen will, die Kandare angelegt werden kann: Der Haigerlocher Gemeinderat hat seinen Bürgermeister vor zwei Jahren, ebenfalls nach einem verlorenen Rechtsstreit, gewaltig ausgebremst und seinen Verfügungsrahmen für Rechtsstreitigkeiten mit Hilfe der Hauptsatzung auf minimale Beträge beschränkt.

Um die Hauptsatzung zu ändern, bedarf es im Gemeinderat einer einfachen Mehrheit. Die nächsten beiden Sitzungen dürften also spannend werden.