Hauptsatzung: Der Stadtchef darf ohne Zustimmung der Räte keine Anwälte mehr anheuern

In sieben Minuten war alles vorbei. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung bei fünf Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mal kurzerhand die Hauptsatzung geändert – und damit dem Rathauschef die Flügel gehörig gestutzt.

Burladingen. Warum, das begründete der Fraktionsvorsitzende der CDU, Michael Eisele in seinem Redebeitrag. "Wir sind die gewählten Vertreter unserer Bürger und wir wollen, und da erinnere ich gerne nochmals an den Satz aus der Gemeindeordnung, bei Angelegenheiten der Stadt mitreden und mitentscheiden. Wir möchten als Hauptorgan stärker an den Angelegenheiten der Stadt beteiligt werden und wie es sich auch unserer Aufgabe nach definiert, darüber selber entscheiden. Ich sage es in aller Offenheit, dass wir eine derartige Beteiligung im vergangenen Jahr bei vielen Punkten vermisst haben.

Zur Veranschaulichung will ich einige konkrete Beispiele nennen: Wir wollen bei der Beauftragung von Rechtsanwälten eingebunden werden beziehungsweise möchte der Gemeinderat bestimmen, ob ein Anwalt beauftragt wird oder nicht. Wir wollen Entscheidungen treffen, wenn es sich um Personalangelegenheiten handelt. Wir wollen die Bewirtschaftung der Mittel nach dem Haushaltsplan stärker reglementieren", führte der Christdemokrat aus.

Auch bei Personalien wird man künftig früher eingreifen

Die Neufassung der Hauptsatzung, die der Gemeinderat am Donnerstagabend bestimmte, schränkt den Rathauschef aber auch den Verwaltungsausschuss, was die finanziellen Mittel und Entscheidungen angeht, deutlich ein. Bisher konnte Harry Ebert beispielsweise bis zur Höhe von 2 500 Euro Rechtsanwälte beauftragen. Das geht ohne den Gemeinderat nun nicht mehr. Bei allem, was den Streitwert von 500 Euro übersteigt, muss der Bürgermeister künftig seinen Gemeinderat konsultieren.

Auch Vereine darf er nicht mehr nach Gutdünken bezuschussen. Statt wie bisher bis zu 500 Euro, kann Harry Ebert die sogenannten Freigebigkeitsleistungen an Vereine nur noch in Höhe von 250 Euro selbst bestimmen.

Vorkaufsrechte und Grundstückskäufe, dafür hatte der Bürgermeister bisher bis in Höhe von 40 000 Euro freie Hand. Jetzt sind es nur noch 15 000 Euro. Auch bei Personalentscheidungen wird der Gemeinderat künftig früher eingreifen. Bisher konnte der Bürgermeister Entscheidungen über Einstellungen, Entlassungen oder Höhergruppierungen bis zur Tarifgruppe sieben im öffentlichen Dienst eigenständig fällen. Jetzt muss er bereits ab Tarifgruppe fünf oder vier den Gemeinderat einbinden.

Laufende Baumaßnahmen sind von diesen Reglementierungen, so betonte Eisele, ausgenommen. Werden überplanmäßige Mittel benötigt, soll die Verwaltungsspitze wie bisher schnellstmöglich reagieren können, allerdings: Der Gemeinderat muss dann in der darauffolgenden Sitzung informiert werden.