Mehrfach hatte der Hund andere Hunde und Menschen aus der Nachbarschaft gebissen. (Symbolfoto) Foto: Schwarzwälder Bote

80 Arbeitsstunden für Herrchen. Richterin: Verstoß gegen die Auflagen.

Burladingen - Die Staatsanwältin hatte wegen fahrlässiger Körperverletzung eine Geldstrafe von 825 Euro gefordert, die Richterin entschied sich für eine "saftige Arbeitsauflage" - 80 Arbeitsstunden sind es nun für die 20-jährige Burladingerin, die ihren 60 Kilo schweren Rottweiler nicht im Griff hatte.

Das Hechinger Amtsgericht hatte sich am Dienstag mit einem jener Beißvorfälle in der Burladinger Kernstadt zu befassen, mit denen der Rottweiler "Tyson" im Frühjahr dieses Jahres für Schlagzeilen und Leserbriefdiskussionen gesorgt hatte. Mehrfach hatte er andere Hunde und Menschen aus der Nachbarschaft gebissen. Das Ordnungsamt der Stadt Burladingen und die Hundestaffel der Polizei waren eingeschaltet, der Staatsanwalt ermittelte und sprach von "konkret pflichtwidrigem Verhalten". Ein erstes Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung endete damit, dass die Hundebesitzer eine Geldbuße zahlten. Das Ordnungsamt hatte bereits im Januar 2017 mehrere Auflagen erteilt. Der Rüde wurde als "gefährlicher Hund" eingestuft.

"Schneller auf dem Boden, als ich gucken konnte"

Trotzdem, im September 2017 kam es erneut zu einem Hundeangriff. Gebissen wurde ein 22-jähriger Mechaniker aus der Nachbarschaft, der sich zuvor mit der Hundeführerin unterhalten hatte. Diese Geldstrafe wollten die Hundebesitzer nicht mehr zahlen. Es kam zum Prozess. Der Mechaniker, selber Besitzer eines Rottweilers, erzählte vor Gericht nun, dass er bereits während des Gesprächs mit der jungen Frau festgestellt habe, dass der Rottweiler "sich anspannt, ihn fixiert und die Rute aufstellt". Als er sich dann zum Gehen abwandte, habe der Hund ihn angesprungen. "Der hat mich erwischt, da war ich schneller auf dem Boden, als ich gucken konnte." Er sei dann aufgestanden und zum nahe liegenden Discounter gelaufen. "Meine Hände waren voller Blut", schilderte er, was er sah, nachdem er sich an den Rücken gegriffen hatte.

Auf Bitten der Richterin zeigte der junge Mann am Dienstag auch noch einmal seine Narben. Und er war sich während der wiederholten Nachfragen der Amtsrichterin ganz sicher: Der Rottweiler habe keinen Maulkorb getragen. Das bestritt die 20-jährige Hundeführerin. Der Geschädigte habe "sich fallen lassen", argumentierte sie und hatte sogar die zwei Maulkörbe, die ihren Angaben zufolge für den Hund benutzt wurden, dabei. Die lagen während der Verhandlung auf dem Richtertisch. Der erste eine aus Nylon gefertigte runde Stofflasche mit Verschluss und der zweite, der seit dem jüngsten Beißvorfall benutzt wird, eine käfigartige, weiche Kunststoffkonstruktion.

"Anordnungen nicht ernst genommen"

Die Stofflasche, so führte es die Rechtsanwältin der jungen Frau aus, sei nach der behördlichen Anordnung vom Tierarzt empfohlen worden. Darauf habe man sich verlassen. Die Richterin wollte zwar nicht ausschließen, dass der erste Maulkorb einen Biss nicht verhindert hätte, kam aber trotz mehrerer Zeugenaussagen zu dem Schluss: "Nach meiner Überzeugung hatte der Hund in diesem Moment keinen Maulkorb." Das wertete sie als "glatten Verstoß gegen die Auflagen". Behördliche Anordnungen seien nicht ernst genommen worden, argumentierte die Amtsrichterin.

Zu Gunsten der Angeklagten wertete sie aber, dass es bei der jungen Frau "Reifeverzögerungen" geben könne. Auch, dass sie seit dem Vorfall nicht mehr mit dem Hund unterwegs sei und der Angeklagte Schmerzensgeld von der Versicherung bekommen habe, wurde gewertet. Der Vertreter der Jugendgerichtshilfe hatte dazu geraten, im Zweifel die Angeklagte nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. "Es tut mir leid, dass alles so gekommen ist", sagte die 20-Jährige. Sie und ihre Verteidigerin haben jetzt eine Woche Zeit, das Urteil anzunehmen oder anzufechten.