Prozess: Mann gibt an, sich mit Schusswaffen verteidigen zu wollen / Rechtsanwalt sieht Lüge / Freiheitsstrafe für zwei Angeklagte

Zwei Männer sollen Kriegswaffen bestellt haben. Ihre Anwälte fordern Freisprüche, doch die Aussagen der Angeklagten sind laut Richter teilweise offensichtlich gelogen. Sie werden verurteilt.

Burladingen. Die Plädoyers der Anwälte unterschieden sich sehr deutlich. Der Staatsanwalt forderte sieben und acht Monate Haft mit einer Bewährungszeit von je drei Jahren. Die Rechtsanwälte setzten auf Freispruch. Es war der letzte Verhandlungstag des Prozesses, bei dem zwei Männer Kriegswaffen bestellt haben sollen (wir berichteten). Am Freitagmorgen wurden im Amtsgericht die Plädoyers gehalten und das Urteil verkündet.

Ein Angeklagter habe "offensichtlich gelogen". Zudem seien einige Aussagen "Schutzbehauptungen" und auch ein Zeuge "unglaubhaft", so der Staatsanwalt. Der Richter meinte später gar zu dem Lügengebilde der Angeklagten und eines Zeugen: "Offensichtlicher geht’s gar nicht." Konkret meinte er die Tatsache, dass sich ein Zeuge vor zwei Jahren nicht an die Art der Waffen erinnern konnte und dieses Jahr plötzlich alles ganz genau wusste.

Einer der Anwälte der Angeklagten meinte zuvor: "Es gibt Verhandlungen, da meint man, man sei bei einer anderen Veranstaltung gewesen. Das hier war eine." Zudem sei die "Ermittlungsintensität" nur auf den im Raum stehenden Verdacht zurückzuführen, dass die Angeklagten womöglich Reichsbürger seien. Sein Mandant sei daher vollumfänglich freizusprechen.

Die Anwältin des anderen Angeklagten erklärte noch einmal, wie es dazu kam, dass sich der Mann überhaupt für Schusswaffen interessierte. Er sei im Südsudan gewesen und habe dort Wasser verkaufen wollen. Dabei habe er die Mentalität und die Gewaltbereitschaft der Menschen mitbekommen. Das sei ein "traumatisches" Erlebnis für ihn gewesen. Er habe Angst gehabt, "dass ein unspezifischer Mob versucht, in sein Haus einzudringen". Er habe sich verteidigen wollen.

Je 1800 Euro an den Bewährungshilfeverein

Dass beide Angeklagten Schusswaffen kaufen wollten, hatten sie bei den vorherigen Verhandlungstagen eingestanden. Jedoch soll es sich nicht um Kriegswaffen gehandelt haben. "Eine konkrete Bestellung gab es zu keinem Zeitpunkt", so die Anwältin. Auch sie forderte, ihren Mandanten freizusprechen. Einzig die Tatsache, dass er ein altes Gewehr – laut seiner Angabe aus einem Nachlass – habe, müsse sanktioniert werden.

Der Richter folgte dann schließlich größtenteils dem Vorschlag der Staatsanwaltschaft. Er verurteilte die Männer zu neun und sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung, die auf drei Jahre ausgesetzt ist. Zudem müssen sie jeweils 1800 Euro an den Bewährungshilfeverein zahlen.

Die Argumentation der Staatsanwaltschaft sei "total überzeugend" gewesen. Es gebe keine Zweifel, dass es in der Kommunikation statt um angebliche "Bohrmaschinen" um Maschinenpistolen ging. Auch die Patronenanzahl von 2000 Stück spreche für eine automatische Waffe.

Das Argument, dass man keine Kriegswaffen kaufen wollte, und die damit verbundene Zeugenaussage befand der Richter daher als wertlos. Er betonte, dass es beim Urteil nicht darum ginge, welche Gesinnung die Männer haben. Es habe weiter auch keine Hinweise gegeben, dass sie gewaltbereit seien. Dennoch sei es nun mal ein "konkreter waffenrechtlicher Vorwurf". Für den wurden die Männer nun bestraft.