Gericht: Neue Erkenntnisse im Fall der zwei Burladinger, die versucht haben sollen, Kriegswaffen zu kaufen

Burladingen/Hechingen. Wozu braucht ein Taxifahrer aus dem Zollernalbkreis ein oder mehrere Maschinengewehre? Das Verfahren um die zwei Männer aus Burladingen, denen der Versuch vorgeworfen wird, ohne entsprechende Genehmigungen automatische Waffen zu erwerben, wurde am Mittwoch mit der Befragung einiger Zeugen fortgesetzt.

Als erster Zeuge sagte der vermeintliche Waffenhändler aus, der 2018 bereits wegen Betrugs vor Gericht stand. "Er wollte so eine komische Waffe kaufen, die es hier nicht gibt", behauptete er eingangs. Erst auf wiederholte Rückfragen des Richters, benannte er die vom Angeklagten gewünschte Waffe genauer: eine G43 – ein Selbstladegewehr der deutschen Wehrmacht aus dem Zweiten Weltkrieg. Er habe aber nie vorgehabt, tatsächlich Waffen zu besorgen. Ihm sei aufgefallen, dass der Angeklagte häufig betrunken gewesen sei und an Verschwörungstheorien glaubte – und da wollte er die Situation für sich nutzen. Das Geld habe er vom Angeklagten in seinem Balinger Büro in Empfang genommen, ihm aber nichts geliefert: "Irgendwie hat’s mir auch trotzdem leidgetan, weil ich den halt abgezockt habe."

Neben der Art der Waffen konnte sich der Zeuge auch an einige andere Details nicht mehr erinnern – etwa daran, um wie viele Waffen es ging und ob er ihm auch Munition dazu versprochen hatte. Die Chatverläufe, die vor Gericht teilweise vorgelesen wurden, lassen darauf schließen, dass er ihm genau drei Waffen versprach. Den zweiten Angeklagten habe er nur als "Fahrer" des ersten Angeklagten kennengelernt, so der vermeintliche Waffenhändler.

Angeklagter soll sich mit Geschäftsideen verschuldet haben

Eine frühere Geliebte des ersten Angeklagten sagte als nächstes aus. Ihr damaliger Freund habe sich mit dem Weltgeschehen befasst und einen Bürgerkrieg kommen sehen: "Das habe ich nicht für voll genommen", so die Zeugin. Er habe schon mehrere sogenannte Projekte – gewagten Geschäftsideen – gestartet, aus denen nichts geworden sei und dabei stets Schulden gemacht. In einem Whatsapp-Chat habe er ihr dann erzählt, dass er Waffen kaufen wollte, Geld gezahlt und nichts dafür erhalten habe.

Die Zeugin reagierte vor Gericht während den vorgelesenen Chats verärgert über seine Naivität, ihr selbst schulde er derzeit 30 000 Euro, so die Zeugin. Die frühere Geliebte nahm die Pläne des ersten Angeklagten zur Selbstbewaffnung aber nicht als ernste Bedrohung wahr.

Auch ein weiterer Zeuge, von Beruf Monteur, gab an, dass der erste Angeklagte sich für einen Krieg habe bewaffnen wollen. Als er dies mitbekam, vermittelte er dem Angeklagten den Kontakt zu dem vermeintlichen Waffenhändler aus seinem Bekanntenkreis. Mit den weiteren Verhandlungen wollte er nichts zu tun haben – reine Neugierde sei der Grund gewesen, weshalb er den Angeklagten in einem Chat nach den "Bohrmaschinen und Dübeln", seiner Aussage zufolge Codewörter für Waffen und Munition, gefragt habe.

Insgesamt scheint der erste Angeklagte aus dem geplanten Geschäft keinen Hehl gemacht zu haben – eine weitere Zeugin, die bei ihrem Nachbarn, bei dem der Angeklagte zu Besuch war, von dem Geschäft erfuhr, erinnerte sich, dass der Deal als Kauf von Computerteilen getarnt werden sollte. Gemeinsam mit einem weiteren Mann habe der Angeklagte in der Umgebung Höhlen ausgekundschaftet, in denen er sich im Kriegsfall verstecken konnte und darüber beraten, was dort noch gehortet werden sollte.

Das Urteil soll am Freitag, 26. Juli, gesprochen werden.