Prozess: Zwei junge Burladinger müssen sich wegen Drogenhandels verantworten

Hechingen/Burladingen. Die Verlockung des schnell verdienten Geldes wurde einem Burladinger zum Verhängnis. Wegen Handels mit Betäubungsmittel verurteilte das Amtsgericht Hechingen ihn am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe. Ein Kumpel wurde wegen Beihilfe zum Drogenhandel verwarnt.

Laut Anklage hatte der jetzt 22-Jährige im Frühjahr 2017 vier mal Marihuana erworben, davon zweimal in "nicht unerheblichen Mengen", und im Bekanntenkreis vertickt. Zweimal half ihm sein gleichaltriger Freund dabei, indem er den Kontakt zum Dealer herstellte, von dem der Hauptangeklagte den Stoff bezog.

Beide räumten vor Gericht die Vorwürfe ein und zeigten sich einsichtig und zerknirscht. Er habe durch den Rauschgifthandel schnell zu Geld kommen wollen, gab der erste Beschuldigte an, selber habe er davon nur wenig konsumiert. Es sei über Bekannte nicht schwierig gewesen, an den Stoff zu kommen.

Die beiden flogen im Verlauf eines Drogenprozesses im Frühsommer 2017 auf. Daraufhin kam es bei beiden Beschuldigten zu Hausdurchsuchungen. Beim Hauptbeschuldigten wurden knapp 60 Gramm Marihuana und verschiedene Utensilien zum Rauschgifthandel gefunden, beim zweiten Angeklagten nur eine ganz kleine Menge Marihuana. Beide bekamen nach den Hausdurchsuchungen zu Hause riesigen Ärger, und beide gaben vor Gericht an, seither keine Drogen mehr konsumiert zu haben.

Staatsanwältin Keller anerkannte, dass die beiden Beschuldigten vor Gericht die Vorwürfe einräumten, und glaubte ihnen ihre Bemühungen, ihr Leben in den Griff bekommen zu wollen. Außerdem seien sie zum Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt gewesen. Gleichwohl könne bei Drogenhandel in diesem Ausmaß nicht von einer jugendtypischen Verfehlung gesprochen werden.

Sie beantragte daher, beim ersten Angeklagten die Jugendstrafe auf ein Jahr zur Bewährung auszusetzen und eine Geldauflage zu verhängen. Beim zweiten Angeklagten sprach sie sich für eine Verwarnung wegen Beihilfe aus.

Richterin Karin Laub setzte die Entscheidung über das Verhängen einer Jugendstrafe gegen den ersten Angeklagten auf ein Jahr aus. Währenddessen wird er einem Bewährungshelfer unterstellt, muss zur Suchtberatung und außerdem eine Geldstrafe an die Suchtberatungsstelle der Diakonie bezahlen. Es sei kriminell, mit Marihuana Geld zu machen, denn die Droge sei bei weitem nicht so harmlos, wie sie oft dargestellt werde, warf sie dem jungen Mann vor.

Der zweite Beschuldigte muss wegen Beihilfe zum Drogenhandel eine Geldstrafe an eine Jugendhilfeeinrichtung zahlen und wurde von Richterin Laub am Ende der Verhandlung eindringlich verwarnt: "Sie haben jetzt die letzte Chance, auf die richtige Bahn zu kommen. Nehmen Sie bei Bedarf auch Hilfe an", riet sie ihm.