Rainer Wursthorn hatte sich um das Bürgermeisteramt in Schwenningen beworben – am Wahltag zieht er nun seine Kandidatur zurück. Foto: Wursthorn

Da waren es nur noch drei Bewerber um das Bürgermeisteramt in Schwenningen: Rainer Wursthorn teilt schriftlich mit, dass er seine Kandidatur zurückzieht. Als Grund gibt er rechtliche Unsicherheiten bei den Wahlunterlagen an, die aus seiner Sicht bestehen.

Vier Kandidaten hatte es bei der Bürgermeisterwahl in Schwenningen gegeben – nun sind es nur noch drei: Rainer Wursthorn zieht seine Kandidatur zurück. Das geht aus einem Schreiben hervor, das der Diplom-Ingenieur aus Villingen-Schwenningen am Tag der Wahl, 4. Februar, verschickt hatte. Aber warum?

„Um sich in Deutschland für ein öffentliches Amt wählen zu lassen, benötigt man eine sogenannte Wählbarkeitsbescheinigung“, erklärt Wursthorn. Und in dieser sehe er erhebliche Zweifel: Das Dokument bescheinige – so der Name – die Wählbarkeit eines Bewerbers. Dazu gehöre auch, dass dieser deutscher Staatsangehöriger im Sinne des Artikels 116, Absatz 1 des Grundgesetzes ist.

Die Bewerbung gehe zu Lasten des Bewerbers, argumentiert Wursthorn

Wursthorn argumentiert jedoch, dass sich sich die deutsche Staatsangehörigkeit nur durch den deutschen Staatsbürgerausweis zweifelsfrei bescheinigen lasse – und nicht durch die Wählbarkeitsbescheinigung. Diese sei ein Schreiben, „dem man Glauben schenken soll“ – und für dessen Richtigkeit der Bewerber haftet. Denn dieser müsse eine Versicherung an Eides statt unterschreiben, mit der bestätigt wird, dass „alle Unterlagen richtig/wahr und komplett sind“.

„Hier geschieht eine verdeckte Haftungsverschiebung zu Lasten des Unterzeichners“, resümiert Wursthorn – eine Last, die er nicht länger bereit ist, weiter zu tragen. Ihm fehle aus seiner Sicht jede Legitimation und sei ihm auch dann nicht gewährt worden, nachdem er den Staatsbürgerausweis im Eilverfahren beantragt habe – aber abgewehrt worden sei, da das nötige „Sachbescheidinteresse fehlen würde“.

Bürgermeisterwahl in Schwenningen

Noch bis 18 Uhr können die Schwenninger ihre Stimme im Wahllokal in der Heuberghalle abgeben – oder ihre Briefwahlunterlagen im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Ab 18 Uhr werden die Stimmen ausgezählt; das vorläufige Ergebnis wird gegen 19 Uhr erwartet. Für einen Wahlsieg wird die absolute Mehrheit benötigt – über 50 Prozent der Stimmen. Sollte keiner der Kandidaten diese Mehrheit auf sich vereinigen können, findet eine Stichwahl am Sonntag, 18. Februar statt – dann aber nur mit den zwei Kandidaten, die im ersten Durchgang die meisten Stimmen bekommen hatten.