In diesem Haus in der Harzerstraße kam es im vergangenen März zu der blutigen Auseinandersetzung. Foto: Marc Eich

Ein 50-Jähriger soll im März in einer Wohnung in Schwenningen versucht haben, einen Kontrahenten zu ermorden, einen weiteren habe er mit einem Messer attackiert. Nun muss er sich in einem Prozess verantworten.

Eine brutale Attacke auf zwei Menschen in einer Wohnung in Schwenningen mündet nun in eine Anklage wegen versuchtem Mord und gefährlicher Körperverletzungen. Darüber informiert das Landgericht Konstanz. Einem 50-Jährigen wird dort nun der Prozess gemacht.

Die Tat ereignete sich Anfang März Samstagnachts in der Harzerstraße. Im Mittelpunkt steht dabei ein Mann, dem die Behörden nach ihren Ermittlungen vorwerfen, „heimtückisch und mit Tötungsvorsatz“ einen damals 51-Jährigen angegriffen zu haben. Der Täter soll seinem Kontrahenten in dessen Wohnung zwei Stiche in den Hals versetzt und weitere Stichverletzungen zugefügt haben.

Nur dank des schnellen Einsatzes des Rettungsdienstes und einer entsprechenden Versorgung im Schwarzwald-Baar-Klinikum habe das Opfer laut Anklage „notfallmäßig gerettet werden können“. Der mutmaßliche Täter habe es anschließend auf einen weiteren, damals ebenfalls 51-jährigen, Mann abgesehen, der sich in der selben Wohnung befand.

Polizei findet auch Waffen und Drogen

Mit einem Messer habe er auf sein Opfer eingestochen und in der Folge an Ohren, Händen und Oberkörper verletzt. Laut damaligen Polizeiangaben waren alle drei Beteiligten erheblich alkoholisiert. Inwieweit sich dies auf eine Schuldminderung auswirken könnte, ist bislang aber unklar.

Die Liste der Vorwürfe gegen den Anklagten ist aber noch länger. Denn Beamten fanden im Rahmen des Einsatzes auch Rauschgift. So fielen der Polizei rund 90 Gramm Amphetamine und 275 Gramm Heroin in die Hände. Dies sei Weiterverkauf gedacht gewesen, erklärt das Landgericht in seiner Mitteilung. Außerdem soll der 50-Jährige im Besitz diverser Waffen gewesen sein, darunter eine Schreckschusswaffe sowie Butterfly- und Springmesser.

Prozessauftakt am 21. August

Den Auftakt zur Hauptverhandlung, die vom Vorsitzenden Richter Arno Hornstein geleitet wird, findet am 21. August im Landgericht Konstanz statt. Für den 24. August ist ein weiterer Verhandlungstag angesetzt, ehe es am 28. August zu einer Urteilsverkündung kommen soll. Der Mann sitzt seit der Tat in Untersuchungshaft.