Es war ein Großbrand, der bundesweit Schlagzeilen machte – das Feuer bei Reifen Göggel in Gammertingen im Juli 2022. Nun wird gegen einen Pyrotechniker ermittelt.
Der Großbrand war durch ein Feuerwerk ausgelöst worden – das berichteten Staatsanwaltschaft und Polizei bereits wenige Wochen später.
Es war bei einer Hochzeit auf dem Gelände des Reifengroßhändlers Göggel gezündet worden und endete in einem Feuerdrama. Hunderte Rettungskräfte waren in jener Juli-Nacht im Einsatz, nachdem gegen Mitternacht erste Meldungen bei Polizei und Feuerwehr eingegangen waren. Die Arbeiten sollten mehrere Tage andauern.
Seit Dienstag ist öffentlich: Wegen des Verdachts der fahrlässigen Brandstiftung hat die Staatsanwaltschaft Hechingen ein Ermittlungsverfahren gegen den verantwortlichen Pyrotechniker eingeleitet, wie sie am Dienstag per Mitteilung bekannt gab.
Feuer bei Reifen Göggel: durch Pyrotechnik ausgelöst?
Nach den zwischenzeitlich vorliegenden Feststellungen und Ergebnissen der durchgeführten Versuche des Brandsachverständigen sei es möglich, „dass das Feuer und die hierdurch verursachten Schäden durch die Pyrotechnik entstanden sein könnten“.
„Es besteht der Anfangsverdacht, dass dies für den Pyrotechniker als verantwortlichen Fachmann vorhersehbar und der Brand möglicherweise vermeidbar war“, heißt es in der Mitteilung.
Feuer in Gammertingen: keine Ermittlungsverfahren gegen weitere Beteiligte
Dem Beschuldigten sei über seinen Verteidiger die Möglichkeit eingeräumt worden, sich zu dem Vorwurf zu äußern.
Weiter heißt es in der Mitteilung: Ermittlungsverfahren gegen weitere Beteiligte oder Angezeigte seien nicht eingeleitet worden - der erforderliche Anfangsverdacht für strafbares Verhalten konnte demnach bislang nicht festgestellt werden.
Staatsanwaltschaft über Göggel-Großbrand: Unschuldsvermutung gilt
Die Staatsanwaltschaft betont: „Der Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen den verantwortlichen Pyrotechniker bleibt diesbezüglich allerdings abzuwarten.“
Die Staatsanwaltschaft weist ausdrücklich darauf hin, dass das Urteil über die Strafbarkeit nur den Gerichten zusteht und dass der Beschuldigte als unschuldig zu gelten hat, sofern ihm nicht durch rechtskräftiges gerichtliches Urteil seine Schuld nachgewiesen wurde.
Geschäftsführer Bruno Göggel betonte bereits kurz nach dem Brand, dass die gewohnten Geschäftsprozesse weiterlaufen sollen.
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