Ehrenamt: Stdtverwaltung bietet Service für Vereine an

Überprüfung der Unbescholtenheit von Vereinsmitgliedern kann von Bräunlinger Stadtverwaltung vorgenommen werden.

Bräunlingen (guy) Über 80 eingetragene Vereine gibt es in Bräunlingen. Was sie gemeinsam haben? Sie sind auf das Ehrenamt angewiesen. Hier klagen Vereine bundesweit über eine Zunahme der Bürokratie, die es immer schwerer mache, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dazu zählt auch eine Vorschrift aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Danach müssen Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, mit allen freien Trägern, Vereinen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind, sogenannte Sicherheitsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereine verpflichten sich dazu in bestimmten Fällen, etwa bei Übernachtungen oder Einzelkontakten, ebenfalls das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

Die Personen, die die Einsicht in entsprechende Unterlagen vornehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Die Stadt Bräunlingen bietet an, sich bei Bedarf das erweiterte Führungszeugnis anzuschauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. "Eine entsprechende Stelle zur Einsichtnahme gibt es bei uns bereits. Wir wollen die Vereine jetzt nur noch mal explizit darauf hinweisen", sagt Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche.

Eigentlich sei die Stadt dazu nicht verpflichtet, man sehe es allerdings als Service für die Vereine an: "Wir haben das vorletztes Jahr mal diskutiert. Immerhin handelt es sich hierbei um eine äußerst sensible Angelegenheit, wenn jemand das Zeugnis nicht beim Verein vorlegen möchte", so Bertsche weiter.

In Bräunlingen habe das bisher noch keine Verein in Anspruch genommen. Dennoch sei der jeweilige Vorstand verpflichtet, über die Unbescholtenheit der Mitglieder Bescheid zu wissen. "Wenn etwas wäre, liegt die Verantwortung beim Vorstand, er ist da mit dabei", sagt der Hauptamtsleiter.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und die Sicherheitsvereinbarung sind außerdem eine Absicherung für die jeweiligen mit der Jugendarbeit betrauten Vereinsmitglieder. Außerdem kann die Überprüfung eine Qualitätssteigerung bedeuten.

Überprüfung der Unbescholtenheit von Vereinsmitgliedern kann von Bräunlinger Stadtverwaltung vorgenommen werden.

Bräunlingen (guy) Über 80 eingetragene Vereine gibt es in Bräunlingen. Was sie gemeinsam haben? Sie sind auf das Ehrenamt angewiesen. Hier klagen Vereine bundesweit über eine Zunahme der Bürokratie, die es immer schwerer mache, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dazu zählt auch eine Vorschrift aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Danach müssen Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, mit allen freien Trägern, Vereinen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind, sogenannte Sicherheitsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereine verpflichten sich dazu in bestimmten Fällen, etwa bei Übernachtungen oder Einzelkontakten, ebenfalls das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

Die Personen, die die Einsicht in entsprechende Unterlagen vornehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Die Stadt Bräunlingen bietet an, sich bei Bedarf das erweiterte Führungszeugnis anzuschauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. "Eine entsprechende Stelle zur Einsichtnahme gibt es bei uns bereits. Wir wollen die Vereine jetzt nur noch mal explizit darauf hinweisen", sagt Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche.

Eigentlich sei die Stadt dazu nicht verpflichtet, man sehe es allerdings als Service für die Vereine an: "Wir haben das vorletztes Jahr mal diskutiert. Immerhin handelt es sich hierbei um eine äußerst sensible Angelegenheit, wenn jemand das Zeugnis nicht beim Verein vorlegen möchte", so Bertsche weiter.

In Bräunlingen habe das bisher noch keine Verein in Anspruch genommen. Dennoch sei der jeweilige Vorstand verpflichtet, über die Unbescholtenheit der Mitglieder Bescheid zu wissen. "Wenn etwas wäre, liegt die Verantwortung beim Vorstand, er ist da mit dabei", sagt der Hauptamtsleiter.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und die Sicherheitsvereinbarung sind außerdem eine Absicherung für die jeweiligen mit der Jugendarbeit betrauten Vereinsmitglieder. Außerdem kann die Überprüfung eine Qualitätssteigerung bedeuten.

Überprüfung der Unbescholtenheit von Vereinsmitgliedern kann von Bräunlinger Stadtverwaltung vorgenommen werden.

Bräunlingen (guy) Über 80 eingetragene Vereine gibt es in Bräunlingen. Was sie gemeinsam haben? Sie sind auf das Ehrenamt angewiesen. Hier klagen Vereine bundesweit über eine Zunahme der Bürokratie, die es immer schwerer mache, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dazu zählt auch eine Vorschrift aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Danach müssen Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, mit allen freien Trägern, Vereinen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind, sogenannte Sicherheitsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereine verpflichten sich dazu in bestimmten Fällen, etwa bei Übernachtungen oder Einzelkontakten, ebenfalls das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

Die Personen, die die Einsicht in entsprechende Unterlagen vornehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Die Stadt Bräunlingen bietet an, sich bei Bedarf das erweiterte Führungszeugnis anzuschauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. "Eine entsprechende Stelle zur Einsichtnahme gibt es bei uns bereits. Wir wollen die Vereine jetzt nur noch mal explizit darauf hinweisen", sagt Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche.

Eigentlich sei die Stadt dazu nicht verpflichtet, man sehe es allerdings als Service für die Vereine an: "Wir haben das vorletztes Jahr mal diskutiert. Immerhin handelt es sich hierbei um eine äußerst sensible Angelegenheit, wenn jemand das Zeugnis nicht beim Verein vorlegen möchte", so Bertsche weiter.

In Bräunlingen habe das bisher noch keine Verein in Anspruch genommen. Dennoch sei der jeweilige Vorstand verpflichtet, über die Unbescholtenheit der Mitglieder Bescheid zu wissen. "Wenn etwas wäre, liegt die Verantwortung beim Vorstand, er ist da mit dabei", sagt der Hauptamtsleiter.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und die Sicherheitsvereinbarung sind außerdem eine Absicherung für die jeweiligen mit der Jugendarbeit betrauten Vereinsmitglieder. Außerdem kann die Überprüfung eine Qualitätssteigerung bedeuten.

Überprüfung der Unbescholtenheit von Vereinsmitgliedern kann von Bräunlinger Stadtverwaltung vorgenommen werden.

Bräunlingen (guy) Über 80 eingetragene Vereine gibt es in Bräunlingen. Was sie gemeinsam haben? Sie sind auf das Ehrenamt angewiesen. Hier klagen Vereine bundesweit über eine Zunahme der Bürokratie, die es immer schwerer mache, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dazu zählt auch eine Vorschrift aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Danach müssen Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, mit allen freien Trägern, Vereinen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind, sogenannte Sicherheitsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereine verpflichten sich dazu in bestimmten Fällen, etwa bei Übernachtungen oder Einzelkontakten, ebenfalls das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

Die Personen, die die Einsicht in entsprechende Unterlagen vornehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Die Stadt Bräunlingen bietet an, sich bei Bedarf das erweiterte Führungszeugnis anzuschauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. "Eine entsprechende Stelle zur Einsichtnahme gibt es bei uns bereits. Wir wollen die Vereine jetzt nur noch mal explizit darauf hinweisen", sagt Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche.

Eigentlich sei die Stadt dazu nicht verpflichtet, man sehe es allerdings als Service für die Vereine an: "Wir haben das vorletztes Jahr mal diskutiert. Immerhin handelt es sich hierbei um eine äußerst sensible Angelegenheit, wenn jemand das Zeugnis nicht beim Verein vorlegen möchte", so Bertsche weiter.

In Bräunlingen habe das bisher noch keine Verein in Anspruch genommen. Dennoch sei der jeweilige Vorstand verpflichtet, über die Unbescholtenheit der Mitglieder Bescheid zu wissen. "Wenn etwas wäre, liegt die Verantwortung beim Vorstand, er ist da mit dabei", sagt der Hauptamtsleiter.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und die Sicherheitsvereinbarung sind außerdem eine Absicherung für die jeweiligen mit der Jugendarbeit betrauten Vereinsmitglieder. Außerdem kann die Überprüfung eine Qualitätssteigerung bedeuten.

Bräunlingen (guy) Über 80 eingetragene Vereine gibt es in Bräunlingen. Was sie gemeinsam haben? Sie sind auf das Ehrenamt angewiesen. Hier klagen Vereine bundesweit über eine Zunahme der Bürokratie, die es immer schwerer mache, den Vereinsbetrieb aufrecht zu erhalten. Dazu zählt auch eine Vorschrift aus dem Bundeskinderschutzgesetz. Danach müssen Menschen, die in der Jugendarbeit tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, mit allen freien Trägern, Vereinen und Verbänden, die in der Jugendarbeit tätig sind, sogenannte Sicherheitsvereinbarungen abzuschließen. Die Vereine verpflichten sich dazu in bestimmten Fällen, etwa bei Übernachtungen oder Einzelkontakten, ebenfalls das erweiterte Führungszeugnis vorzulegen.

Stelle zur Einsichtnahme

Die Personen, die die Einsicht in entsprechende Unterlagen vornehmen, unterliegen der Schweigepflicht. Die Stadt Bräunlingen bietet an, sich bei Bedarf das erweiterte Führungszeugnis anzuschauen und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen. "Eine entsprechende Stelle zur Einsichtnahme gibt es bei uns bereits. Wir wollen die Vereine jetzt nur noch mal explizit darauf hinweisen", sagt Hauptamtsleiter Jürgen Bertsche.

Eigentlich sei die Stadt dazu nicht verpflichtet, man sehe es allerdings als Service für die Vereine an: "Wir haben das vorletztes Jahr mal diskutiert. Immerhin handelt es sich hierbei um eine äußerst sensible Angelegenheit, wenn jemand das Zeugnis nicht beim Verein vorlegen möchte", so Bertsche weiter.

In Bräunlingen habe das bisher noch keine Verein in Anspruch genommen. Dennoch sei der jeweilige Vorstand verpflichtet, über die Unbescholtenheit der Mitglieder Bescheid zu wissen. "Wenn etwas wäre, liegt die Verantwortung beim Vorstand, er ist da mit dabei", sagt der Hauptamtsleiter.

Die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses und die Sicherheitsvereinbarung sind eine Absicherung für die mit der Jugendarbeit betrauten Vereinsmitglieder. Außerdem kann die Überprüfung eine Qualitätssteigerung bedeuten.