18 Kandidaten für den Gemeinderat aus Bösingen und Herrenzimmern trafen sich im März 2014 und stellten sich einige Wochen später zur Wahl. Archivfoto: Pfannes Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunalwahl: Sieben zu sieben lautet das bewährte System / Unechte Teilortswahl

Bösingen (apf). Weil die kommende Kommunalwahl näher rückt, darf sich der Bösinger Gemeinderat mit der unechten Teilortswahl und der Sitzverteilung im Parlament beschäftigen. Wie es einige Monate vor einem Urnengang bewährter Brauch ist.

Weil Bösingen und Herrenzimmern zugute kommt, dass die Einwohnerzahl zwar auseinanderdriftet, aber immer noch annähernd gleich bleibt – am 30. September 2017 hatte Bösingen 1724 Einwohner und Herrenzimmern 1623 –, bietet es sich laut Verwaltung an, die unechte Teilortswahl und die paritätische Sitzverteilung beizubehalten. Dies sieht der Gemeinderat ebenso.

Etwas ins Grübeln kommt die Ratsrunde jedoch wegen der Anzahl der Sitze. Die bewährten und dank der Größe der Gemeinde (zwischen 3000 und 5000 Einwohner) festgelegten 14 werden ins Gespräch gebracht, möglich sind aber auch zwölf (nächstniedrige Größengruppe) oder 18 (nächsthöhere).

Da ist einerseits das fehlende Wissen der Ratsrunde über die Bereitschaft der Anwesenden, erneut zu kandidieren. Gudrun Müller regt an, in nichtöffentlicher Sitzung ein Stimmungsbild, wer denn weitermachen wolle, zu erhalten. Da warten aber andererseits in der kommenden Legislaturperiode prickelnde Themen wie die Erweiterung der Seniorenarbeit und das Gemeindeentwicklungskonzept. Zugpferde für Kandidaten, findet Bürgermeister Johannes Blepp. Aber auch mehr Arbeit, so Barbara Fischinger. Besser 14 als zwölf Ratsmitglieder, meint zum Beispiel Thomas Glatthaar. Zwölf sei ein schlechtes Signal, findet Rainer Hezel. Dennoch gibt es Stimmen, die die Schwierigkeit, Kandidaten zu finden, andeuten und Richtung zwölf tendieren. Die Abstimmung für weiterhin 14 Gemeinderäte endet mit zehn Ja-Stimmen bei vier Enthaltungen (Detlef Gerber fehlt entschuldigt).

Eine Anmerkung muss allerdings Fachmann Matthias Jetter noch loswerden. Eine Liste mit 14 Kandidaten bedeute Mehrheitswahlrecht. Dies wertet der Kenner der Materie als den "schlimmsten Fall". Dies bedeutet, dass jenseits der 14 zusätzliche Kandidaten von den Wählern notiert werden dürfen und somit registriert werden. In der Regel bekommen diese Namen weniger Stimmen als jene auf der Liste. Sollten jedoch während der Legislaturperiode Nachrücker gefragt sein, könnte ein Bürger, der nicht kandidiert hat, mit zwei Handvoll Stimmen unerwartet Gemeinderat werden.

Im Gegensatz dürfen bei zwei Listen wie in der Vergangenheit – 2014 warfen in Bösingen insgesamt 18 Kandidaten ihren Hut in den Ring – nur die gewählt werden, die kandidiert haben und somit auf diesen Listen stehen.