Sie tanzten viele Sommer zusammen: die Gemeinde Bösingen mit der Kameralistik. Und bildeten – meistens – ein harmonisches Paar. Doch damit ist 2019 Schluss. Die "Doppik" löst das bisherige Haushaltsrecht ab. Foto: © Andrey Popov – stock.abobe.com Foto: Schwarzwälder Bote

Finanzen: Bewährtes Haushaltsrecht und gute Wirtschaftslage schenken Bösingen positive Botschaften

Was durchaus Anlass für Schrecksekunden sein kann, ist dieses Mal nicht so. Die Überprüfung der Gebührenhaushalte und Steuern für das Haushaltsjahr 2019 ergeben nichts Unangenehmes.

Bösingen. Der Bösinger Gemeinderat hält sich nicht lange auf mit den Berechnungen des Kämmerers Matthias Jetter. Beim Blick auf den Haushaltszwischenbericht des laufenden Jahres und die Auswirkungen auf die kommende Zeit überwiegen die positiven Nachrichten.

Die Gewerbesteuer entwickelt sich sehr erfreulich. Statt der veranschlagten 900 000 Euro kündigen sich 1,35 Millionen Euro Einnahmen für die Gemeinde an. Mit anderen Veränderungen verbessert sich der Verwaltungshaushalt um 419 000 Euro. Dies hat Auswirkungen auf die Zuführungsrate, das erwirtschaftete Geld aus dem Verwaltungshaushalt. Statt einst kalkulierten 805 000 Euro werden es nun voraussichtlich 1,224 Millionen Euro. Dieses Geld kommt dem Vermögenshaushalt, der für neue Investitionen zuständig ist, zugute.

Weil sich zusätzlich Projekte wie die Fassadensanierung am Rathaus in Bösingen in diesem Jahr nicht mehr realisieren lassen (40 000 Euro), fallen Mehrausgaben wie außerplanmäßige Schwarzbeläge in Römerweg, Merowingerstraße und Nelkenweg (75 000 Euro) sowie auf dem Weg zur Ruine Herrenzimmern (36 000 Euro) und die Abrechnung Kirchwiesen (30 200 Euro) kaum negativ auf.

Es werden in diesem Jahr sogar außerplanmäßig Kredite getilgt (194 400 Euro). Statt des im Dezember eingeplanten Griffs in die Rücklage, um den Haushalt auszugleichen (439 000 Euro), können wahrscheinlich in den Schlitz eben jenes Sparschweins sogar weitere 96 600 Euro gesteckt werden.

Beim Blick auf die Finanzsituation 2019 müssen keine Gebühren und Steuern erhöht werden. Die Abwassergebühr bleibt bei 3,00 Euro pro Kubikmeter (Schmutzwasser) und bei 0,22 Euro pro Quadratmeter (Niederschlagswasser). Ein Anheben auf errechnete 3,03 Euro wird unterlassen.

Der Wasserzins bleibt bei 2,00 Euro pro Kubikmeter trotz einer von der Heimbachwasserversorgungsgruppe angekündigten Kostensteigerung des Bezugspreises.

Schlachthaus, Friedhof, Backhaus, Lehrschwimmbecken, Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer und die Mieten verändern sich nicht.

Dass dieser freundliche Zustand allerdings unbegrenzt anhält, erscheint unwahrscheinlich, als Matthias Jetter in die Zukunft blickt. Mit der Einführung des neuen Haushaltsrechts ab 2019, umgangssprachlich Doppik genannt, angelehnt an die Buchführung der Betriebe, Firmen und Unternehmen, das die Kameralistik ablöst, werden Veränderungen erwartet. In welchem Ausmaß kann der Herr der Zahlen noch nicht sagen. Hier müssen sich die Fachleute erst intensiv einarbeiten.

Konkret gehe es um andere Kalkulationsgrundlagen. Neben dem Bauhof müsse künftig der sogenannte Overhead-Bereich (Bürgermeister, Gemeinderat, Verwaltung) auf die Produkte umgelegt werden. Mit den neu hinzukommenden Abschreibungen dürfte es somit nicht unwahrscheinlich sein, dass die Kosten steigen.