Beim Kauf von Silvesterraketen sollte man auf die Prüfsiegel achten. Foto: dpa

Der Südwesten lässt es bald wieder knallen und feiert ins Neue Jahr. Doch Vorsicht, mahnt der Umweltminister. Er empfiehlt, die Gebrauchsanweisung für Böller vorher wirklich zu lesen. Die Gewerbeaufsicht sucht stichprobenartig nach illegalen Sprengkörpern.

Stuttgart - Zwei Tage vor Silvester startet der Verkauf von Feuerwerk im Südwesten - auch unter den Augen von Kontrolleuren. Experten der Gewerbeaufsicht überprüfen in Stichproben, ob die Händler zugelassene Feuerwerkskörper verkaufen und diese fachgerecht lagern. Das kündigte das Umweltministerium an. Bundesweit wurden im vergangenen Jahr 73 000 illegale Böller beschlagnahmt, wie ein Sprecher des Hauptzollamtes in Frankfurt (Oder) mitteilte.

Damit der bunte Start ins neue Jahr nicht zur Gefahr wird, warnt Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) vor falschem Umgang mit Böllern und Raketen: „Zum eigenen Schutz sollte man sich die Zeit nehmen, vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung zu lesen.“ Außerdem sollten Eltern ihre Kinder unter zwölf Jahren gar nicht erst mit Feuerwerk allein lassen.

Beim Kauf sollten die Verbraucher auf die richtigen Kennzeichnungen für zugelassene Feuerwerkskörper achten: Die Buchstaben „BAM“ stehen für eine Kontrolle durch die Bundesanstalt für Materialforschung. Auch das europäische CE-Zeichen und der Aufdruck “Kat.2“ gelten laut Umweltministerium als geprüft.

Der Verkauf von Silvesterfeuerwehr startet am Dienstag (29.). Das Abrennen ist erst und nur am 31. Dezember und am 1. Januar erlaubt, wie das Umweltministerium berichtete. In manchen Gemeinden bestünden aber auch an diesen Tagen zeitliche Einschränkungen. Verbote gebe es wegen des Brandschutzes etwa in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern.

Mitteilungen von Verbrauchern über fehlerhafte Produkte nimmt das Regierungspräsidium Tübingen (Abt. 11) als zentrale Marktaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg entgegen. Tel: + 49 7071 7575419, Email: marktueberwachung@rpt.bwl.de