Der Angeklagte (rechts) wird vor Prozessbeginn in Hechingen in den Gerichtssaal gebracht. Foto: dpa/Silas Stein

Das Urteil im Doppelmord-Prozess von Hechingen ist gefallen. Der angeklagte 53-Jährige muss lebenslang ins Gefängnis. Er hat im Dezember vergangenen Jahres seine Nichte und deren Freund getötet.

Im Doppelmord-Prozess vor dem Landgericht Hechingen ist am Freitagnachmittag das Urteil gefallen.

Der 53 Jahre alte Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht verhängte zudem die besondere Schwere der Schuld, vorbehaltlich Sicherungsverwahrung. Damit ist in der Regel eine vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen.

Das Motiv des Angeklagten sei, dass er glaubte, er sei bestohlen worden. Es sei ein ungewöhnlicher und teilweise bizarrer Fall gewesen, sagte der Richter. Er habe zwei völlig arg- und wehrlose Menschen getötet, habe Selbstjustiz in Reinform geübt, heißt es in der Urteilsbegründung.

Staatsanwaltschaft: Leiche im Garten in Albstadt vergraben

Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 53 Jahre alte Angeklagte im vergangenen Dezember erst seine 20-jährige Nichte erdrosselt, anschließend zerstückelt und im Garten vergraben hat. Auch den Mord an einem 23 Jahre alten Freund seiner Nichte sah das Gericht als erwiesen an.

Polizei sicherte zahlreiche Spuren

Ihn lockte der Italiener demnach unter einem Vorwand aus seinem Haus und erschoss ihn am Ziegelplatz in Albstadt. Die Polizei war mit einem Großaufgebot vor Ort.

Die Bluttat von Albstadt hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Hunderte kamen zu den Trauerfeiern von Christian Z. und von Sandra Q..

Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten wegen des Doppelmordes eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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