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Am Donnerstag werden auf Ettenberg endgültige Baufelder abgesteckt. Auftraggeber für Rodung sind Forstbesitzer.

Blumberg/Riedöschingen - Die Waldrodung auf dem Ettenberg für den Windpark Blumberg rückt näher. Am Donnerstag, 24. Januar, ist auf dem Ettenberg ein Ortstermin vorgesehen, bei dem die endgültigen Baufelder abgesteckt werden, teilte das Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis auf Anfrage mit. Vorher beginnen die Holzerntemaßnahmen nicht.

Auftraggeber für die Rodung seien die Waldbesitzer, die Stadt Blumberg und der Forstbetrieb Fürst zu Fürstenberg, hieß es.

Zwei Windparks

Auf der Länge und dem Ettenberg wollen die beiden Investoren Solarcomplex (Singen) und Green City Energy (München) zusammen elf Schwachwindräder auf Donaueschinger, Hüfinger und Blumberger Gemarkung errichten.

Sieben Windräder will Solarcomplex auf der Länge bauen, vier Windräder will Green City Energy auf dem Ettenberg erstellen.

Gerichtsverfahren:

Vor dem Verwaltungsgericht Freiburg ist seit Frühjahr 2018 ein Eilverfahren der bundesweiten Naturschutzinitiative gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung (BImSch-Genehmigung) des Landratsamtes Schwarzwald Baar Kreis für beide Vorhaben anhängig.

Da das Gericht noch Akten nachfordern musste, erwartet Pressesprecher Klaus Döll die Entscheidung auf jeden Fall noch im ersten Halbjahr 2019, möglicherweise schon im ersten Quartal.

Im Zuge einer Recherche der Redaktion wurde bekannt, dass das Unternehmen Solarcomplex das Landratsamt Ende November 2016 anfragte, für die Genehmigung die Stellungnahme der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg nicht zu berücksichtigen. Die Forschungsanstalt, die andere Behörden wie die Forstdirektion oder die Naturschutzverwaltung berät, hatte Bedenken gegen beide Vorhaben geäußert. Es seien "erhebliche Beeinträchtigungen auf die Funktion eines Korridors gemäß Generalwildwegeplan" zu erwarten, und die Wirkung würde durch die beiden "unmittelbar benachbarten Windparks" kumulieren, spricht verstärkt.

Klageberechtigte

Zudem teilte Solarcomplex der Genehmigungsbehörde mit, dass nur die Besitzer eines Gehöfts in einem Außenbereich in diesem Fall klageberechtigt wären und von der betreffenden Familie nach Einschätzung der Investoren keine Klagen drohten.

Beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis hieß es auf Anfrage: Derartige Bitten von Investoren erhielten sie öfters, so Pressesprecherin Heike Frank. Ende November 2016 hätten Gespräche mit der Forschungsanstalt wegen Bedenken hinsichtlich des Generalwildwegeplans zum Windpark Blumberg und zum Windpark Länge stattgefunden.

"Die Bedenken wurden in Abstimmung mit dem Regierungspräsidium und dem Umweltministerium berücksichtigt und standen der Genehmigung nicht entgegen", so die Stellungnahme.

Solarcomplex

Bei der Firma Solarcomplex erachtet man die Vorgehensweise als allgemein gängige Praxis. "Es ist durchaus üblich, dass ein Antragsteller in einem Genehmigungsverfahren eigene Argumente vorträgt." Es sei auch üblich, eine Behörde zu bitten, "Stellungnahmen nicht zu berücksichtigen, wenn dies fachlich begründet ist", so Vorstandsmitglied Bene Müller. Auch den dezidierten Hinweis an die Behörde auf mögliche Kläger hält Bene Müller für normal. Er begründet dies so: "In jedem Genehmigungsverfahren haben sowohl der Antragsteller als auch die Genehmigungsbehörde ein vitales Interesse an Rechtssicherheit." Müller betont: "Wir wollen das Landratsamt selbstverständlich nicht unter Druck setzen und haben dies auch nicht getan." Die dortigen Mitarbeiter würden ein solches Vorgehen zurecht als unangemessen zurückweisen.

Eilverfahren blockiert

Auf Nachfrage der Redaktion erklärt Bene Müller, für ihr Vorhaben auf der Länge bestehe ein rechtskräftiger Flächennutzungsplan, auf dieser Grundlage hätten sie mit den Städten Hüfingen und Donaueschingen sowie dem Fürstenhaus in Donaueschingen als den betreffenden Waldbesitzern einen Pachtvertrag abgeschlossen.

Man würde jedoch warten, bis das Verwaltungsgericht Freiburg das Eilverfahren entschieden habe. Bene Müller: "Für uns ist das hochgradig ärgerlich."

Behörde soll Bescheide annullieren

Die Gebührenbescheide des Regierungspräsidiums Freiburg an Widersprecher gegen die Windparks schlagen Wellen bis in den Stuttgarter Landtag. Dass 170 Widersprecher gegen die BImSch-Genehmigung des Landratsamts jeweils 100 Euro zahlen sollten, kann der Abgeordnete Lars Patrick Berg (AfD) nicht verstehen, heißt es in einer Pressemitteilung des Abgeordneten.

Er fordert die Behörde auf, die Gebühren zurückzunehmen. Bei den 170 Widersprechern handle es sich größtenteils um in der Gegenwind-Bürgerinitiative "Arten- und Landschaftsschutz Länge-Ettenberg" organisierte Windkraftkritiker, so Berg. Sie wehrten sich gegen den Bau von elf neuen, bis zu 230 Meter hohen Windindustrieanlagen in einer nach Ansicht von Sachverständigen überdimensionierten Windindustriezone am ökologisch sensiblen Waldstandort "Länge-Ettenberg", die wegen ihres jahresdurchschnittlichen Windaufkommens für einen dauerhaft wirtschaftlichen Windkraftbetrieb völlig ungeeignet sei. Im Mittelpunkt der Proteste stünde die Kritik, dass die Windparks "zur dauerhaften Zerstörung einer Jahrhunderte alten, auf dem Altar der Windkraft-Lobby sinnlos geopferten Kulturlandschaft führen" würde.

Dazu kämen die durch einen Windkraftbetrieb zum Nachteil von Mensch und Natur verursachten Schad-Immissionen wie Infraschall, Schattenschlag und Lärm. Den Bürgern sei bisher suggeriert worden, dass es sich bei den Windindustrieplänen "Länge-Ettenberg" um einen Gesamtkomplex und nicht um zwei separate Vorhaben "Länge" und Ettenberg/Blumberg handle. Deshalb hätten sie einen einheitlichen Widerspruch formuliert.