Die Mopsfledermaus hat im Tunnel der historischen Bahn ein Zuhause gefunden. Foto: Pleul

Verwaltungsgerichtshof gibt Eilantrag statt. Bürgermeister Markus Keller erleichtert über Entscheidung.

Blumberg - Das Winterfahrverbot für die Sauschwänzlebahn ist vorerst vom Tisch.

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat damit am Montag einem Eilantrag der Bahnbetriebe Blumberg als Betreiber stattgegeben.

Die Richter verweisen darauf, dass die Winterfahrten ganz offensichtlich durch den Planfeststellungsbeschluss für die Bahn von 1978 gedeckt seien.

Umweltschutz-Aspekt erst später dazugekommen

Der Umweltschutz-Aspekt mit den streng geschützten Fledermäusen sei erst später dazugekommen. Das Urteil ist unanfechtbar, so das Gericht. Blumbergs Bürgermeister Markus Keller ist erleichtert. Mit ihren Winterfahrten hätten sie sich nicht rechtswidrig verhalten. Sie hätten von vornherein mit dem Landratsamt vereinbart, dass die Bahnbetriebe das rechtlich sauber klären ließen.

Keller wies aber darauf hin, dass ihre Vorschläge wie langsamer und mit weniger Dampf beziehungsweise mit Diesel zu fahren, von den Behörden nicht akzeptiert worden seien und dass die Bahnbetriebe durch das Winterfahrverbot erhebliche Mehrkosten bei den Ausbesserungsarbeiten gehabt hätten.

Betreiber wollen mit Behörden Vorschläge erörtern

Keller liest die Mannheimer Entscheidung so, dass es im Falle einer Einschränkung der Fahrzeiten eine finanzielle Entschädigung geben müsste. Die Punkte des Umweltschutzes mit den geschützten Fledermäusen wollten sie keineswegs vom Tisch wischen, sondern mit den Behörden Vorschläge erörtern, wie sie der Population der Fledermäuse Rechnung tragen könnten.