Die Fahrten der Sauschwänzlebahn zwischen Blumberg und Weizen wurden eingestellt. Foto: Herrmann

Verwaltungsgerichtshof entscheidet: Landratsamt hat mit Winterfahrverbot Kompetenzen überschritten.

Blumberg - Der winterliche Zwangsstopp der historischen Sauschwänzlebahn zum Schutz seltener Fledermäuse war nicht rechtmäßig. So lautet nach Medienberichten eine vorläufige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg.

Das Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis habe nach Auffassung der Richter mit der verhängten Winterruhe seine Kompetenzen überschritten. Als Untere Naturschutzbehörde sei der Landkreis für das Verbot nicht zuständig, sondern das Regierungspräsidium Freiburg.

In den Tunnels der Bahn hatten sich zuletzt mehr als 200 Mopsfledermäuse eingenistet. Für die vom Aussterben bedrohte Tierart ist der Bahntunnel eines der größten Winterquartiere Deutschlands. Das Landratsamt hatte 2013 den Bahnbetreibern deshalb von November bis März ein Fahrverbot auferlegt.

Das Winterfahrverbot sei aufgehoben, teilte das Landratsamt mit.