Gericht: 15 Monate auf Bewährung rechtskräftig / Beide Seiten nehmen Berufung zurück / Hausdurchsuchung

Das Urteil des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten auf Bewährung in Zusammenhang mit Drogenbesitz gegen einen Blumberger ist rechtskräftig.

Blumberg (blu). Die Staatswaltschaft und die Verteidigung hatten zuvor ihre Berufung gegen das Urteil von Richter Christian Bäumler zurückzogen.

Die Ermittlungen zum Verfahren reichen in den Oktober 2017 zurück. Bei einer Verkehrskontrolle der Bundespolizei saß bei der Verurteilte als Beifahrer in einem Auto. Bei ihm wurden am Körper kleinere Mengen Marihuana gefunden, teilte Staatsanwalt und Pressesprecher Andreas Mathy auf Anfrage dieser Zeitung mit. Da sich im kontrollierten Auto zudem Diebesbeute aus möglichen Einbrüchen befunden habe, hätte die Polizei die Wohnung durchsucht. Dabei seien weitere 150 Gramm Marihuana von "recht guter Qualität" gefunden worden.

Staatsanwalt sieht Anhaltspunkte für weitere Straftaten

Im August 2018 folgte die Verhandlung vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen, bei der der Angeklagte unter Vorsitz von Richter Christian Bäumler zu 15 Monaten Haft verurteilt wurde. Dagegen waren beide Seiten in Berufung gegangen. Der Staatswaltschaft war das Strafmaß zu milde, Verteidigerin Sabine Pfaff-Mrokon fand die Entscheidung zu hart.

Die Berufungsverhandlung durch das Landgericht Konstanz war in der Außenstelle in Villingen angesetzt. In der Zwischenzeit gab es jedoch eine neue Entwicklung.

Der Angeklagte hatte in Blumberg einen Beitrag für Social Media gedreht und Ende Januar 2019 gepostet. In dem Video sind unter anderem Waffen sowie auch weißes Pulver zu sehen, das Drogen sein könnten.

Während der Dreharbeiten an verschiedenen Orten in Blumberg war es zu einem Polizeieinsatz gekommen. Dabei habe man eine Schreckschusswaffe sowie eine Kleinmenge weißes Pulver, möglicherweise Kokain, gefunden und deshalb ein Verfahren eingeleitet, das aber wieder eingestellt wurde, weil wegen des Drogenfunds in der Wohnung eine höhere Strafe zu erwarten war, so Staatsanwalt Mathy.

Die Staatsanwaltschaft habe der Verteidigung angeboten, diese Ermittlungen nicht mehr aufzunehmen, wenn sie ihre Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts zurücknehme, was die Verteidigung getan habe. Allerdings war Verteidigerin Sabine Pfaff-Mrokon möglicherweise davon ausgegangen, dass die Ermittlungen wegen des gesamten Beitrags eingestellt würden, wie sie auf Anfrage erklärte. Doch dem ist nicht so, stellt Staatsanwalt Andreas Mathy klar. Sonstige mögliche Straftaten in dem Beitrag, die nicht bei der Polizeikontrolle festgestellt wurden, seien von der Abmachung bei der gegenseitigen Berufung nicht betroffen. In dem Beitrag, bei dem sogar zwei Polizeibeamte von hinten mit verpixelten Köpfen zu sehen sind, sei ja auch ein Beutel mit Marihuana zu sehen, sowie womöglich eine Schnellschusswaffe, sagte Mathy.