Die Mopsfledermaus hat derzeit Winterruhe. Wie die sich künftig gestaltet, dazu läuft eine juristische Auseinandersetzung. Foto: Pleul

Mopsfledermaus erschwert Sauschwänzlebahn Dasein. Widerspruch der Bahnbetriebe gegen Winterfahrverbot noch nicht entschieden.

Blumberg - Das Thema Mopsfledermaus bleibt für die Blumberger Sauschwänzlebahn aktuell, denn im schlimmsten Fall steht die Existenz dieser Touristenattraktion auf dem Spiel. Bahnbetriebe-Geschäftsführer Christian Brinkmann gab am Donnerstag in einem Gespräch Informationen zum Sachstand.

Im vergangenen Herbst hatte es den erneuten Verbotsbescheid der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes für den Streckenbetrieb zwischen November bis April gegeben und zwar gleich für die Betriebsjahre 2014/15 und 2015/16. Dabei ging die Behörde restriktiv hinter den im Vorjahr gefundenen Kompromiss zurück, wonach in gewissem Umfang Instandsetzungsfahrten auf der Strecke möglich waren.

Dagegen gehen die Bahnbetriebe erneut juristisch vor, in Absprache mit dem Landratsamt, das ebenfalls an einer grundsätzlichen juristischen Klärung interessiert ist. So liegt der Widerspruch der Oberen Naturschutzbehörde im Regierungspräsidium vor. Kernpunkt der Begründung ist eine unzureichende Abwägung zwischen den Anforderungen einer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur und dem Schutz einer bedrohten Tierart. Zugleich stellten die Bahnbetriebe beim Verwaltungsgericht Freiburg den Antrag auf die wiederherstellende Wirkung zur Aussetzung des Vollzugs des Landratsamtsbescheid, mit der gleichen Begründung. Lehnt das Regierungspräsidium den Widerspruch ab, geht’s weiter vors Verwaltungsgericht.

Christian Brinkmann zeigt sich zuversichtlich, mit diesem Weg erfolgreich zu sein. Bei der Verhandlung im vergangenen Jahr vor dem Verwaltungsgericht Freiburg hatte der vorsitzende Richter den beiden Parteien den Entscheidungsspielraum aufgezeigt, in dem eine gerichtliche Abwägung vorgenommen würde. Einerseits die strikte Anwendung des Artenschutzes, auf der anderen Seite der Vorrang aufgrund der Verpflichtung zum Betrieb einer öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, die die Sauschwänzlebahn auch im hauptsächlichen Betrieb als Touristenattraktion nun mal ist.

Brinkmann und die Bahnbetriebe setzen nicht ganz unbegründet darauf, dass das Gericht nicht im Extrembereich auf der einen oder anderen Seite entscheiden würde, sondern zu einem Kompromiss kommen könnte, der Artenschutz und Bahnbetrieb miteinander ermöglicht.

Seit dem Winter des vergangenen Jahres laufen im Weiler Kehrtunnel Ultraschallmessungen, um die Flugbewegungen der Fledermäuse zu erkunden und somit Schutzzeiträume genauer bestimmen zu können. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes war laut Christian Brinkmann zwischenzeitlich angeklungen, dass die Tiere bereits im August beginnen, sich ihre Winterquartiere zu suchen. Bei den Bahnbetrieben gehen bei solchen Aussagen die Alarmglocken los, denn in den vergangenen Jahren hat sich gezeigt, dass sich der Fahrmonat September zu einem der stärksten im Jahr entwickelt hat und in den beiden vergangenen Saisonzeiten auch der Oktober immer attraktiver wird. Käme ein Fahrverbot bereits ab September, würde die Bahn vor dem Aus stehen, zeichnete Christian Brinkmann ein wenig erfreuliches Bild. Ergebnisse der Messungen sind den Bahnbetrieben bislang allerdings noch nicht bekannt.