Die artengeschützte Mopsfledermaus in den Tunneln wurde sogar überwacht. Im Bild Christian Brinkmann (links), Geschäftsführer der Bahnbetriebe Blumberg, und der Fledermaus-Experten Robert Brinkmann. Foto: Sb

Gericht: Winterfahrverbot zum Schutz der Fledermäuse nicht haltbar. Freigabe eines Teilstücks wohl möglich.

Blumberg/Mannheim (blu) - Die Blumberger Sauschwänzlebahn kann im Winter vielleicht doch zumindest einen Teil der Museumsstrecke befahren. Das generelle Winterfahrverbot für die Blumberger Museumsbahn zum Schutz von Fledermäusen ist rechtswidrig. Das entschied der Fünfte Senat des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim (VGH) am Dienstag nach der mündlichen Verhandlung vom 4. Juli, teilte der VGH mit.

Zwar seien Maßnahmen zum Schutz streng geschützter Fledermausarten wie der Mopsfledermaus, die in den Tunneln der Strecke überwintern, und zu den größten Populationen in Deutschland zählten, zwingend notwendig. Das Regierungspräsidium Freiburg habe jedoch nicht ausreichend geprüft, ob zumindest ein eingeschränkter Winterbetrieb der Sauschwänzlebahn ohne Gefährdung der Tiere möglich sei.

Der Streit war entstanden, nachdem das Landratsamt im Schwarzwald-Baar-Kreis im Winter 2013/14 wegen geplanter Personenfahrten der Sauschwänzlebahn ein Winterfahrverbot erließ, weil in den Tunneln der Museumsbahn streng geschützte Fledermausarten überwinterten. Doch Gerichte kippten das Verbot, weil dafür das Regierungspräsidium Freiburg als Planfeststellungsbehörde zuständig sei. Worauf die Freiburger Behörde den Planfeststellungsbeschluss von 1978, der auch den Betrieb der Bahnstrecke regelt, zum Teil widerrief.

Das Regierungspräsidium Freiburg teilte am Dienstag mit, die Behörde beabsichtige, zügig über das weitere Vorgehen zu entscheiden. Man werde die Entscheidung auswerten und über das weitere Vorgehen entscheiden. Dabei werde insbesondere ausschlaggebend sein, weshalb die in Aussicht gestellten Ausnahmemöglichkeiten für das Gericht nicht ausreichend waren.

Dazu sollen Gespräche mit den Fachbehörden sowie den Bahnbetrieben Blumberg geführt werden. Ziel sei es, eine einvernehmliche Lösung zu finden, die der Verantwortung für den Artenschutz gerecht werde und auch die Interessen der Sauschwänzlebahn berücksichtige.

Christian Brinkmann, Geschäftsführer der Bahnbetriebe Blumberg, hofft nun, dass die Bahnbetriebe im Winter wenigstens das Teilstück von Blumberg nach Fützen befahren können.