Gefälschte Mietverträge und Anstiftung zur Falschaussage. Bewährung und 5.000 Euro Strafe.

Konstanz/Blumberg - Das Landgericht Konstanz verwarf am Dienstag die Berufung eines 48-jährigen Immobilienbesitzers aus Blumberg gegen zwei Urteile des Amtsgerichts Donaueschingen.

Wegen versuchten Betrugs und Urkundenfälschung in zwei Fällen und Anstiftung zur Falschaussage hat das Gericht jetzt eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verhängt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, jedoch unter der Auflage eine Geldbuße von 5.000 Euro zu bezahlen an eine gemeinnützige Einrichtung.

Der Vermieter aus Blumberg war zuvor vom Amtsgericht Donaueschingen wegen gefälschter Mietverträge und Anstiftung zur Falschaussage verurteilt worden. Wegen des Betrugs zu 15 Monaten Haft und wegen Anstiftung zur Falschaussage zu einer Geldstrafe von 12.000 Euro.

Seit August dieses Jahres kämpft der 48-Jährige Blumberger vor dem Landgericht um zwei Freisprüche, während die Staatsanwaltschaft sich durch die von ihr ebenfalls eingelegte Berufung höhere Strafen erwartet.