Beim Windpark Länge müssen Widersprecher mit gleicher Anschrift nur einmal die

Beim Windpark Länge müssen Widersprecher mit gleicher Anschrift nur einmal die Gebühr von 100 Euro bezahlen.

Blumberg (blu). Das teilte Pressesprecher Markus Adler vom Regierungspräsidium Freiburg auf Anfrage mit. Dies habe Abteilungsleiter Herbert Swarowsky am Freitag, 18. Januar, Angelika Sitte, der Vorsitzenden des Vereins "Artenschutz Länge und Ettenberg" mitgeteilt. Die Einsprecher seien bereits bei Abgabe des Widerspruchs beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis darauf hingewiesen worden, dass die Widerspruchsbescheide kostenpflichtig seien, so Adler. Grundsätzlich handle es sich beim Windpark Länge und beim Windpark Blumberg um zwei verschiedene BImSchG-Genehmigungen, mit einer Unterschrift hätten die Widersprecher deshalb zwei Widerspruchsverfahren angestoßen. Für die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Windpark Blumberg habe das Regierungspräsidium angeboten, dass diese auch über Unterschriftlisten organisiert werden könnten.