Grünes Licht für den geplanten Windpark bei Blumberg gibt es nach dem Urteil von Freitag. Foto: Dedert Foto: Schwarzwälder Bote

Windkraft: Waldumwandlung rechtens

Blumberg. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat am Freitag den am 19. Februar gestellten Eilantrag gegen die Waldumwandlungsgenehmigung des Regierungspräsidiums Freiburg für den Windpark Länge bei Donaueschingen und Blumberg abgelehnt.

Die schriftliche Begründung der Entscheidung wird den Beteiligten erst zu Beginn der nächsten Woche zugehen. Der Eilantrag wurde von einer Privatperson gestellt, die Eigentümerin eines Grundstücks außerhalb des Waldumwandlungsgebiets ist und Beeinträchtigungen des auf dem Grundstück vorhandenen Bachlaufs sowie eines Ferienhauses geltend macht.

Der Antragsteller hat die Möglichkeit, gegen den Beschluss Beschwerde zum Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einzulegen.

Ein weiterer Eilantrag gegen die Waldumwandlungsgenehmigung ist beim Gericht nicht anhängig.