Sebastian Back Foto: privat Foto: Schwarzwälder Bote

Entscheidung: Jäger wendet sich an das Regierungspräsidium / Behörde sieht keinen Verstoß

Die Wildnachsorge nach Unfällen macht der Blumberger Jäger Sebastian Back zum Thema.

Blumberg (blu). "Aufgrund der katastrophalen Zustände nach Wildunfällen ohne Nachsuche und Erreichbarkeit eines Jagdpächters", wie er erklärt, hat er schon im Januar 2019 eine Petition erstellt sowie eine Rechtsaufsichtsbeschwerde gegen die Stadt Blumberg an das Regierungspräsidium Freiburg gesandt, wie er unlängst mitteilte. In der Beschwerde spricht Back von der Problematik der hier vergebenen Jagdpachten an nicht ortsansässige Schweizer Jagdpächter mit einer Anfahrt von bis zu 300 Kilometern. Seiner Meinung nach sei dies ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz. In den Verträgen stehe zudem, dass jeder nichtansässige Jagdpächter einen ortsansässigen Stellvertreter haben müsse. Ihm sei nur ein Schweizer Jagdpächter bekannt, der einen ortsansässigen Vertreter habe. Zudem führte Back in seiner Beschwerde an, dass der Jagdbogen Riedöschingen nach dem Tod eines Jagdpächters ohne Einberufung der Jagdgenossenschaft weiterverpachtet worden sei, und fragt, ob dies rechtens sei.

Sebastian Back wurde bekannt, seit er sich weigerte, im November 2018 an einer revierübergreifenden Regiejagd unter der Organisation der fürstlichen Forstverwaltung Donaueschingen teilzunehmen, weil dabei seiner Meinung nach zu viele Hunde eingesetzt werden sollten und dies gegen die Ethik verstoßen würde. In der Folge dessen kam es zur Trennung mit seinem Jagdpächter, der das Revier an Back unterverpachtet hatte, wofür Back einen Begehschein hatte. Die Trennung, das betonen Back und der frühere Jagdpächter, sei in gegenseitigem Einvernehmen erfolgt.

Bei der Stadt Blumberg sieht man das nicht so. "Wir haben keine Probleme, auch nicht mit Schweizer Jagdpächtern", sagte Kämmerer Jürgen Fischer im Gespräch, die anfangs viel diskutierten Regiejagden liefen einwandfrei, sprich gehörlos. In den Pachtverträgen steht, dass jeder nicht ortsansässige Jagdpächter einen ortsansässigen Stellvertreter benennen muss. Wie viele Reviere an Schweizer Jäger verpachtet wurden, war auf Nachfrage seit Donnerstag nicht zu erfahren. Bei der Vergabe 2014 wurden von den 19 Pachten 15 Pachten dauerhaft vergeben. Die drei neu eingeführten Regiejagden seien zum großen Teil an Blumberger Jäger verpachtet worden, hatte Bürgermeister Markus Keller damals mitgeteilt.

Beim Regierungspräsidium Freiburg hieß es dazu auf Anfrage: Die im Regierungspräsidium angesiedelte Obere Jagdbehörde habe nach Prüfung der Beschwerde von Herrn Back festgestellt, dass die Verpachtung durch die Jagdgenossenschaft Blumberg beziehungsweise durch die Gemeinde Blumberg als Verwalterin der Jagdgenossenschaft "keine rechtlichen Verstöße erkennen lässt" und sich im Rahmen gesetzlichen Bestimmungen bewege, so Pressesprecherin Heike Spannagel. Weitere Beschwerden bezüglich Schweizer Jagdpächtern seien ihnen nicht bekannt.

Das Thema hat auch den kommissarischen Leiter des Hegerings Blumberg, Bernhard Keller aus Riedöschingen, erreicht. In der letzten Vorstandssitzung hätten sie darüber gesprochen, mit dabei sei Dunja Zimmerman gewesen, die neue Vorsitzende der Kreisjägervereinigung. Herr Back sei kein Mitglied im Hegering Blumberg und auch kein Mitglied in der Kreisjägervereinigung, deshalb wolle er sich dazu nicht äußern, da dies Herrn Backs private Angelegenheit sei.

Mehrere Blumberger Jagdpächter, mit denen unsere Zeitung sprach, die alle namentlich nicht genannt werden wollen, erklärten: Es gebe schon hin und wieder Probleme, doch es gebe in der Region auch Schweizer Jäger, die würden sich vorbildlich verhalten, nicht nur auf Blumberger Gemarkung.

Nachsorge

Wenn ein Wild in einem vergebenen Jagdrevier verletzt oder getötet wird, ist der Jagdpächter zuständig. Er wird informiert, durch die Kollegen, die Polizei oder eine Behörde. Die Polizei hat im Normalfall auch die Nummern der Jagdpächter. Ist kein Jagdpächter erreichbar und ein Tier leidet, kann die Polizei es erschießen, sagt Michael Aschenbrenner, Pressesprecher des Polizeipräsidiums Tuttlingen. Wird ein Wild auf einer Straße verletzt, ist die öffentliche Hand zuständig, die Gemeinde, eine Kreisbehörde oder die Polizei. Viele Autofahrer wissen, dass sie dann einen Jäger anrufen können.

Sebastian Back (40) wuchs in Radolfzell-Böhringen auf. 2013 kaufte er sich ein Haus in Riedöschingen. Seit 2014 bis Ende März 2019 hatte er einen Begehschein für ein Revier auf Blumberger Gemarkung. Insgesamt hat Back, der bei einem Forst- und Jagdausstatter mit Sitz in Gottmadingen tätig ist, 17 Jahre beruflich und privat mit dem Thema Jagd zu tun. Bei der Kommunalwahl trat er in Blumberg auf der FDP-Liste an, wurde aber nicht gewählt.