Das Amtsgericht Hechingen verurteilte eine 29-jährige Frau aus Bitz zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung. Foto: Beiter

29-jährige Bitzerin wegen Besitzes, Handels und der Weitergabe von Drogen verurteilt.

Hechingen/Bitz - Das Amtsgericht Hechingen hat eine Frau aus Bitz wegen des Besitzes, Handels und der Weitergabe von Drogen verurteilt. Im Mittelpunkt der Verhandlung stand die Frage, was mit einem Kilogramm Amphetamine im Wert von 10.000 Euro passiert ist.

Die 29-jährige Angeklagte erklärte vor Gericht, dass ein Bekannter ihr 2016 das Drogen-Kilo zur Aufbewahrung vorbeigebracht habe. Sie versteckte das Päckchen daraufhin in ihrem Gefrierfach. Nachdem der Mann sich zwei Tage lang nicht mehr meldete, habe sie geglaubt, er wolle sie "in die Pfanne hauen" und bei der Polizei anschwärzen. Daraufhin habe sie das Päckchen mit einigen Freunden geöffnet, das Amphetamin – besser bekannt unter den Namen Speed oder Pep – konsumiert, verschenkt und zum Eigenbedarf aufbewahrt. Als der Besitzer sich nach einer Woche bei ihr meldete, erzählte sie ihm, die Polizei sei am Haus vorbeigefahren und sie habe die Drogen aus Sorge die Toilette heruntergespült.

"Das passt für mich alles nicht zusammen", kommentierte der Staatsanwalt ihre Geschichte. Der Straßenwert der Drogen habe bei rund 10.000 Euro gelegen. "Haben Sie da nicht massiven Ärgerbefürchtet?", hinterfragt auch der Richter. "Haben Sie sich nicht die Hände gerieben und gedacht: So ein Glücksfall?"

Die Angeklagte beteuert immer wieder, sie habe sich nicht viel dabei gedacht, als sie das Päckchen öffnete. Sie selbst konsumiere in der Woche zwei bis fünf Gramm Amphetamin. Früher sei sie auch heroinsüchtig gewesen. Doch verkauft habe sie wirklich nur ungefähr 15 Gramm. Ihre Begründung: "Das war von der Qualität nicht gut. Ich hab’s dann selber gezogen."

Die Ermittlungen der Polizei konnten nachweisen, dass die Frau das Kilo Drogen erhalten habe und dass sie in den Jahren 2016 und 2017 wenige Gramm an zwei, drei Bekannte verkauft hatte. Die Vorwürfe bestritt die Angeklagte auch nicht.

Der Staatsanwaltschaft blieb skeptisch, ob der Großteil der Drogen tatsächlich nur verschenkt worden sei. Er forderte auf Grundlage des Geständnisses eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung: Die Frau hatte schließlich zugegeben die Drogen besessen und in Umlauf sowie kleinere Mengen verkauft zu haben.

Das Gericht folgte in seinem Urteil dieser Einschätzung. Der Frau wurde zugute gehalten, dass sie inzwischen dank einer Therapie drogenfrei sei und ihr Leben in geregeltere Bahnen lenke. Ihr wurde auferlegt, die Suchtberatung weiterhin zu besuchen und sich vier Mal jährlich einem Drogentest zu unterziehen. Die Angeklagte akzeptierte das Urteil.