Im Wessinger Messerstecherprozess wurde am Landgericht ein Urteil gesprochen. Foto: Kauffmann Foto: Schwarzwälder Bote

Prozess: Viereinhalb Jahre Haft ohne Bewährung für den 27-jährigen Täter, weil er den Vater seiner Ex-Freundin verletzte

Gestern wurde das Urteil über den Mann aus Wessingen gefällt, der im Jahr 2009 den Vater seiner Ex-Freundin mit einem Messer verletzt hatte. Das Landgericht Hechingen verhängten eine viereinhalbjährige Freiheitsstrafe.

Bisingen-Wessingen/Hechingen. Die Staatsanwältin hatte acht Jahre nach Jugendstraferecht für den 27-Jährigen beantragt, der Verteidiger hatte auf Freispruch bezüglich dem Vorwurf des Mordversuchs plädiert und eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Betrugsdelikten. Schließlich urteilte das Gericht nach Erwachsenenstrafrecht und verhängte viereinhalb Jahre ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und diversen Betrugsdelikten.

"Mehr Beweismittel hätten uns nicht zur Verfügung stehen können", erklärte Richter Hannes Breucker. Der Vater der Ex-Freundin von 2009 habe keine schweren Verletzungen, sondern nur oberflächliche Kratzer davon getragen. Deshalb Körperverletzung, weil ein Tötungsvorsatz wegen Heimtücke nicht nachgewiesen werden konnte.

"Alle haben den Eindruck gewonnen, dass der Vater das, was er erzählt hat, wirklich erlebt hat", so Breucker. Der Vater habe konstante Angaben zum Kerngeschehen gemacht. Zwar seien ein paar Details nicht belegbar, doch dies spiele keine Rolle. Für das Gericht ist der am Tatort gefundene Schal eindeutig der des Täters gewesen. Dies belege die DNA, welche auch auf dem Messer nachgewiesen werden konnte. "Wir können ausschließen, dass jemand anderes der Träger des Schals war. Wenn wir vernünftige Zweifel gehabt hätten, dann hätten wir Sie freigesprochen", sagte Breucker zum Verurteilten.

Die lange zurückliegende Tatzeit wurde zu seinem Gunsten angerechnet, strafverschärfend war der Umstand, dass er Vater bis dato unter Angstzuständen leidet. "Den ersthaften Willen nehmen wir ihm ab", meinte Breucker zum Täter-Opfer-Ausgleich mit der Ex-Freundin von 2017.

Der Schaden einer Balinger Bank schätzte das Gericht auf 27500 Euro, den der Leasingbank auf mindestens 6000 Euro. Mit einer Ex-Freundin, die er um knapp 6000 Euro geschädigt hat, wurde bereits ein Vergleich geschlossen.

Der entscheidende Beweis sei jedoch die DNA des Täters, die auf einem Schal gefunden wurde. Die Wahrscheinlichkeit sei hoch, dass der Täter ein Küchenmesser mit 17 Zentimeter langer Klinge in der Hand hätte, weil auch auf diesem DNA von ihn gefunden wurde. Ein Tötungsvorsatz habe vorgelegen, weil der Angeklagte den Angriff beharrlich fortgesetzt habe und am Ende auch noch das Messer auf den Vater geworfen habe.

"Es hätte ihm nichts gebracht, den Vater nur zu verletzten", so die Staatsanwältin, für die Heimtücke vorlag. Der Angeklagte habe über hohe kriminelle Energie verfügt, da alles, auch die Betrugsdelikte, im Vorfeld geplant wurden. Die Jugendstrafrecht sei anzuwenden, da der Angeklagte bei der Tat kurz davor 18 Jahre geworden war.

Der Verteidiger bemängelte, dass der Schal als "objektives Beweismittel" galt. Neben einer Reinspur gebe es auch eine Mischspur von mindestens drei Personen. Es sei zudem unklar, ob zum Zeitpunkt der Tat die Beziehung überhaupt noch bestanden habe. Die Indizien würden sich bei näherer Betrachtung "in Luft auflösen."

Darüber hinaus sei es ausgeschlossen, dass sein Mandat wenige Wochen nach einer Operation am Kreuzband einen Fußmarsch zu Tatort absolvieren und später einem Auto hätte ausweichen können. "Das soll mein Mandat so vorgenommen haben? Hohes Gericht, das ist abwegig!" Wenn der Vater laut seinen Schilderungen mehrfach und mit Vollkraft mit einem Stein auf seinen Mandaten losgegangen wäre, hätte dies ein Augenarzt wenige Tage nach Tat noch bemerken müssen. Ebenso passe die Körpergröße, die von der Nachbarin mit "kleiner als 1,65 Meter" beschrieben wurde, nicht zum Angeklagten.

Zudem habe die Polizei dem Vater suggestive Fragen gestellt. "Falsche Erinnerungen durch die Stresssituation vor Gericht haben zu unterschiedlichen Aussagen zu Schal geführt", glaubte der Verteidiger. Es bestehe eine sehr große Gefahr von Glättungen. Aufgrund berechtiger Zweifel müsse deshalb ein Freispruch erfolgen.

Zum den Betrugsdelikten trug der Verteidiger vor, dass die Bank leichtfertig den Leasingvertrag für ein Auto gewährt hatte. Der Täter-Opfer-Ausgleich, es wurde ein Vergleich zwischen dem Angeklagten und der Ex-Freundin von 2017 geschlossen, bekomme man nicht besser hin, wenn sein Mandat verhaftet sei.

Das Gericht ließ sich davon nicht überzeugen.