Gauner gibt sich als Firmenmitarbeiter aus

Albstadt-Ebingen/Bisingen. Das Polizeipräsidium Tuttlingen warnt vor Trickdieben beziehungsweise Trickbetrügern, die sich als Mitarbeiter von Stadtwerken oder Energieversorgungsunternehmen ausgeben. Sie verschafften sich so Zugang in Wohnungen erbeuteten und Bargeld und Wertgegenstände.

So kam es am Freitag zwischen 10 und 11.30 Uhr in Bisingen zu vier gleichartigen Fällen, am Freitagnachmittag in der Grüngrabenstraße von Ebingen zu einem Vorfall.

In der Bisinger Bahnhof-, der Hohenlaien- und in der Laiblache klingelte ein dunkel gekleidete Mann und gab sich als Beschäftigter eines Energieversorgers aus. Er kündigte Grabarbeiten an und müsse den Stromanschluss überprüfen.

In der Folge forderte der rund 1,70 Meter große Mann mit gebräunter Haut (südländisches Aussehen) und kurzen, schwarzen Haaren die Entrichtung einer "Bargebühr" als Aufwandsentschädigung in Höhe von 70 beziehungsweise 89 Euro. Zudem erbeutete der Täter in zwei Fällen Bargeld sowie drei Schmuckstücke im Wert von mehr als 1500 Euro. An zwei Häusern wurde der Unbekannte von den Anwohnern abgewiesen und machte keine Beute.

Zu einem ähnlichen Fall – die Polizei geht vom gleichen Täter aus – kam es am Freitag um 13.30 Uhr in der Grüngrabenstraße in Ebingen. Dort wurden dem "Mitarbeiter der Albstadtwerke" 100 Euro für die "Bargebühr" in Höhe von 89 Euro ausgehändigt. Unter dem Vorwand, den Restbetrag, die Unterlagen für die Überprüfung des Stromanschlusses und den Firmenausweis der Albstadtwerke im Auto holen zu müssen, verschwand er.

Im Zusammenhang mit diesen Fällen warnt das Polizeipräsidium Tuttlingen ausdrücklich vor Trickdieben und appelliert, keine fremden Personen in Wohnungen oder Häuser zu lassen. Angestellte von Stadtwerken oder Energieversorgungsunternehmen würden keine "Bargebühren" erheben.

Berechtigte Personen würden sich ausweisen, bevor ihnen ihnen Zugang zur Wohnung gewährt werde. Die Angestellten der Energieversorger hätten laut Polizei auch nichts dagegen, wenn sich die Bürger sich beim Unternehmen oder bei den Stadtwerken telefonisch rückversicherten. Bei Zweifeln sollte unverzüglich die Polizei, in Eilfällen unter der Notrufnummer 110, verständigt werden. Die Betroffenen sollten sich Details zu den Personen oder benutzten Fahrzeugen merken und sie den Beamten mitteilen.