Die Bildungszeit in Baden-Württemberg ist beschlossene Sache. Foto: dpa

Nach zähem Ringen hat der Landtag am Mittwoch das umstrittene Gesetz zur Bildungszeit beschlossen. Die fünf freien Tage sollen der Weiterbildung dienen. Kritiker fürchten eher Privatvergnügen während der Arbeitszeit.

Stuttgart - Gute Nachrichten für Arbeitnehmer: Sie bekommen in Baden-Württemberg künftig fünf freie Tage, in denen sie sich politisch, ehrenamtlich oder beruflich weiterbilden können. Der Entwurf für das sogenannte Bildungszeitgesetz wurde am Mittwoch im Landtag verabschiedet.

Die wichtigsten Fragen zum Bildungszeitgesetz beantworten wir hier.

Was beinhaltet das Bildungszeitgesetz?

Arbeitnehmer in Baden-Württemberg sollen einen Rechtsanspruch auf bis zu fünf Tage im Jahr bekommen, an denen sie sich weiterbilden können. Dazu zählt neben der beruflichen auch die politische Weiterbildung - ebenso wie die Qualifikation für ein Ehrenamt.

Wie bewerten die Arbeitgeber das?

Ginge es nach den Arbeitgebern, würde das Gesetz gar nicht erst kommen. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger hält es für eine „Verschwendung von Zeit und Geld“. Berufliche Weiterbildung ist den Unternehmern zufolge ohnehin selbstverständlich. Andere Formen der Qualifizierung gehören ihrer Einschätzung nach aber ins Private.

Wie hat das Wirtschaftsministerium reagiert?

Wirtschaftsminister Nils Schmid (SPD) trägt dem mit Ausnahmen für einzelne Betriebe Rechnung. Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern sollen demnach außen vor bleiben. Hinzu kommt beispielsweise auch eine Überforderungsklausel, so dass nur ein gewisser Anteil der Belegschaft zeitgleich freigestellt werden kann. Die Arbeitgeber begrüßen zumindest die „Entschärfungen“.

Wie bewerten Arbeitnehmervertreter den Bildungsurlaub?

Die Gewerkschaften im Land fordern schon lange ein Gesetz zur Freistellung für Weiterbildung. Sie sehen die Pläne daher positiv. Kritik kam zuletzt aber an den geplanten Einschränkungen zugunsten der Arbeitgeber. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) sprach sich etwa dagegen aus, dass Kleinbetriebe ausgenommen werden sollen. Aus DGB-Sicht gibt es gerade dort Nachholbedarf an Qualifizierung.

Wie ist das in anderen Bundesländern geregelt?

Baden-Württemberg ist hier ausnahmsweise nicht Vorreiter - sondern eines der letzten Bundesländer, das einen Bildungsurlaub auf den Weg bringt. Lediglich Bayern, Thüringen und Sachsen sind ebenfalls ohne gesetzliche Regelung.

Wie sähe das für Südwest-Beschäftigte in der Praxis aus?

Nicht der Wohnsitz des Arbeitnehmers ist entscheidend, sondern das Bundesland, in dem er arbeitet. Anspruch hat ein Mitarbeiter erstmals nach zwölf Monaten im Betrieb. Hat er seinen Anspruch zum Ende eines Kalenderjahres nicht voll ausgeschöpft, verfallen die Tage aber.

Wann tritt das Bildungszeitgesetz in Baden-Württemberg in Kraft?

Das Gesetz soll ab Juli 2015 in Kraft treten.